FTD.de » Politik » Deutschland » Merkel für Ad-hoc-Waffenkontrollen

Merken   Drucken   15.03.2009, 13:00 Schriftgröße: AAA

Nach Amoklauf: Merkel für Ad-hoc-Waffenkontrollen  

Die Bundeskanzlerin hat sich für stärkere Kontrollen von Waffenbesitzern als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden ausgesprochen. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition könnte durch unangemeldete Überprüfungen verbessert werden.
"Wir müssen alles tun, um zu schauen, dass Kinder nicht an Waffen kommen", sagte sie in einem am Sonntag gesendeten Inerview des Deutschlandfunks. Die CDU-Chefin zeigte sich auch für ein weitreichenderes Verbot von Gewaltvideos offen. Sie verwies dabei auf die von Jugendministerin Ursula von der Leyen geplante Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet. "Einfach nur mit der Freiheit des Internets zu argumentieren, wird uns letztlich auch nicht weiterhelfen", sagte die Kanzlerin. Von der Leyen will trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des Justizministeriums in Kooperation mit Telekommunikationsunternehmen Kinderporno-Seiten im Internet sperren lassen.
Die bayerische Landesregierung will am kommenden Dienstag über gesetzliche Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden beraten. Konkret werde es um eine Erweiterung des Verbots von Killerspielen, die Aufbewahrung von Waffen und um mehr Prävention gehen, sagte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) der "Bild am Sonntag". Die bayerische Landesregierung hatte bereits Anfang 2007 eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Möglichkeiten für Verbote von Killerspielen auszuweiten. Über die angestrebte Änderung des Strafgesetzbuches muss jetzt allerdings neu beraten werden, da die CSU inzwischen nicht mehr alleine regiert, sondern auf die Unterstützung des Koalitionspartners FDP angewiesen ist.

Dieses ist ein kostenpflichtiger Inhalt der FTD. Bitte melden Sie sich an, um fortzufahren!

Abonnenten
Sie haben kostenlosen Zugang zum Weiterlesen oder Herunterladen. Bitte melden Sie ich mit Ihren Zugangsdaten über die Anmeldebox an.

Nicht-Abonnenten
Wenn Sie Interesse an einem FTD-Abo haben, informieren Sie sich über die verschiedenen Abo-Angebote unter www.ftd.de/abo-vergleich.

Alternativ können Sie für den Zugriff auf den gewünschten Inhalt ein Tagesticket erwerben. Für den Erwerb eines Tagestickets müssen Sie bei uns registriert sein (zur Registrierung). Nach Registrierung melden Sie sich einfach über die Anmeldebox an. Anschließend können Sie das Tagesticket erwerben.

Das Tagesticket bietet für 2,50 € einen 24-Stunden-Vollzugriff auf...

  • ...alle Premium-Artikel auf FTD.de
  • ...das aktuelle ePaper (Zeitung als PDF) und 1-Monats-Archiv der FTD
  • ...die Nachmittagsausgabe FTD 17 Uhr (PDF)
  • ...alle Sonderbeilagen der FTD (PDF)
  • ...alle älteren Ausgaben der FTD über einen Archiv-Zugang
  • ...alle archivierten Online-Artikel
Login

Statten Sie Ihre Mitarbeiter oder Key-Accounts mit dem Informationsangebot der FTD aus. Über Unternehmenslösungen für Abonnements oder Online-Zugänge informiert Sie gern unsere Abteilung Business Cooperations, corporate-solutions(at)ftd.de.

Bei Fragen rund ums Abo wenden Sie sich bitte an unsere Service-Zentrale unter kundenservice@ftd.de
Bei Fragen oder Problemen zu Ihrer Einzelverkaufsabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an Click & Buy
  • AP, 15.03.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Pläne zur Einlagensicherung: Für die Kanzlerin ein Angebot zur Güte

    Die Bundeskanzlerin lehnt Eurobonds kategorisch ab. Vielleicht könnte sie den Plänen zu einer europäischen Einlagensicherung eher zustimmen? Das Vertrauen in die Banken würde steigen. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote