FTD.de » Politik » Deutschland » Unterhaltszahler muss zur Not Kredit aufnehmen

Merken   Drucken   10.03.2010, 19:09 Schriftgröße: AAA

Nach Scheidung: Unterhaltszahler muss zur Not Kredit aufnehmen  

Geschiedene, die zur Zahlung von Alimente verpflichtet sind, müssen notfalls auch einen Kredit aufnehmen. Das entschied das OLG Zweibrücken. Es lässt nur eine Ausnahme gelten.
Ein geschiedener Ehegatte muss einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Einzige Ausnahme: Der Betroffene erhält keinen Kredit zu zumutbaren Bedingungen.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines geschiedenen Mannes ab. Er hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, für seine Ex-Frau Unterhalt in Höhe von rund 20.000 Euro nachzuzahlen. Vergleichsbedingung war, dass ihm eine Bank einen entsprechenden Kredit gewährt. Der Kläger widerrief später den Vergleich mit der Begründung, der Kredit sei für ihn nicht zumutbar.

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  • dpa, 10.03.2010
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