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Merken   Drucken   10.03.2009, 22:11 Schriftgröße: AAA

Nach Visaaffäre: SPD kippt Warndatei für Visaanträge  

Es gibt kaum noch Chance auf eine Einigung in der Koalition zur Einführung einer Warndatei für Visaanträge. Massive Beschwerden von internationalen Verbänden und der katholischen Kirche ließen die Initiative stoppen. von Friederike von Tiesenhausen (Berlin)
Die Pläne der Großen Koalition für eine Visawarndatei stehen vor dem Aus. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries  (SPD) nahm den mühsam ausgehandelten Gesetzentwurf am Dienstag überraschend von der Tagesordnung für die heutige Kabinettssitzung. Grund seien "massive Beschwerden, die in den letzten Tagen bei uns eingegangen sind", sagte Zypries' Sprecherin. "Das ist nicht alltäglich." Das unionsgeführte Innenministerium sprach dagegen von einer "Blockade ohne Argumente".
Die Koalition wollte die Visawarndatei eigentlich schon 2005 als Reaktion auf die "Visaaffäre" einführen. Im selben Jahr hatte sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags mit dubiosen Visavergaben in deutschen Botschaften in Osteuropa befasst. Mit der Datei soll es leichter werden, unter anderem Menschenhändlern das Handwerk zu legen.
Offiziell will das Justizministerium die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nur um eine Woche verschieben. SPD-Innenpolitiker ließen aber durchblicken, dass es mehr als kosmetische Bedenken an dem Projekt gibt. Dieses muss auch vom Bundesrat abgesegnet werden. "Es hat sich herausgestellt, dass wir dort nicht die nötigen 35 Stimmen bekommen", sagte Innenexperte Dieter Wiefelspütz der FTD. Sowohl FDP als auch Grüne und Linke sind gegen die Pläne. "Warum sollen wir der Opposition den Gefallen tun, zu scheitern", sagte Wiefelspütz. "Ich bin doch kein Don Quichotte, der mit Bravour vor die Wand läuft. Wir wollen uns keine blutige Stirn holen." Es sei zudem kein Geheimnis, dass es auch bei einigen Sozialdemokraten Bedenken gegen die Warndatei gebe.
Damit ist es höchst unwahrscheinlich, dass eine Visawarndatei noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Das Zeitfenster für eine Kabinettsbefassung, um ein Gesetzesverfahren bis zum Sommer noch durchzubekommen, reicht höchstens bis Ostern.

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