Ein US-Berufungsgericht hat erneut den Weg frei gemacht für die Abschiebung des mutmaßlichen Nazi-Verbrechers John Demjanjuk nach Deutschland. Die drei Richter in Ohio verweigerten dem 89-Jährigen am Freitag einen Aufschub der Abschiebung. Der mutmaßliche frühere KZ-Aufseher soll in München vor Gericht gestellt werden. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen im Konzentrationslager Sobibor in Polen vorgeworfen.
Demjanjuk kann gegen die Entscheidung erneut Berufung einlegen. Ein Gericht in Cincinnati hatte Demjanjuks Abschiebung Mitte April in letzter Minute gestoppt. Die Familie des 89-Jährigen hatte wegen dessen Gesundheitszustand Einspruch eingelegt. Das Berufungsgericht erklärte nun jedoch, Demjanjuk werde während des Transports nach Deutschland ausreichend medizinisch versorgt werde.
Nach Angaben von John Demjanjuk junior reichte der deutsche Anwalt Ulrich Busch am Donnerstag Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Deutschland solle den Antrag auf Überstellung des Klägers aus den USA zurücknehmen, heißt es in dem Schreiben, das der AP vorliegt. Laut Demjanjuk junior wurde es am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem Einzelfall
Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord droht Demjanjuk eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall. Wegen einer Verwechslung mit einem als "Iwan der Schreckliche" berüchtigten KZ-Aufseher in Treblinka hatte er in Israel bis 1993 sechs Jahre lang in der Todeszelle gesessen. Einem Dienstausweis und Zeugenaussagen zufolge soll Demjanjuk tatsächlich in Sobibor gewesen sein. Er behauptet dagegen, er sei nur Kriegsgefangener gewesen.
Demjanjuk kam 1952 in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft. Sie wurde ihm inzwischen aberkannt. Demjanjuk befindet sich derzeit wieder in seinem Haus in einem Vorort von Cleveland.