FTD.de » Politik » Deutschland » Abgeordnete werden noch undurchsichtiger

Merken   Drucken   10.05.2011, 22:55 Schriftgröße: AAA

Nebeneinkünfte: Abgeordnete werden noch undurchsichtiger

Eigentlich stand schon ein Kompromiss: Doch die geplante Neuregelung für Nebenverdienste von Abgeordneten wird nochmals nachgebessert. Die Koalition muss dazu noch ihren Vorschlag liefern. von Friederike von Tiesenhausen  Berlin
Nach scharfer Kritik, dass ihr Vorschlag geringe Einkünfte intransparenter mache als bisher, muss sich die Rechtsstellungskommission des Bundestags am Donnerstag erneut mit dem Thema befassen. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier sprach von einem Missverständnis.
Zuvor hatte sich die Opposition vom bereits erzielten Konsens wieder abgesetzt: "Mit der SPD wird es keine Regelung geben, die eine Verschleierung der Nebeneinkünfte zulässt", sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Dienstag. Die Linke sprach von einer "Mogelpackung".
Durchschnittliches Nebeneinkommen der Bundestagsabgeordneten nach ...   Durchschnittliches Nebeneinkommen der Bundestagsabgeordneten nach Fraktionen 2007
Dabei waren sich Opposition und Koalition im April einig gewesen. Das bisherige, oft kritisierte Stufenmodell sollte reformiert werden. Statt ihre Nebeneinkünfte in drei Stufen einzuordnen, sollten es künftig sieben Stufen sein. Damit gäbe es deutlich mehr Transparenz im oberen Bereich.
Bislang fiel unter die höchste Stufe drei jeder Zusatzverdienst von 7000 Euro und mehr. Darunter könnte sowohl ein Vortragshonorar über 8000 als auch ein Beratervertrag über 200.000 Euro fallen. Künftig sollte es sieben Stufen von 10.000 bis über 150.000 Euro geben.
Problematisch ist allerdings die Untergrenze. Hier ist der Beschluss der Rechtsstellungskommission zweideutig. Laut Parlamentsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) soll "künftig eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro gelten". Missverständlich ist, ob es sich um eine kumulative Grenze für alle Einkünfte handelt oder ob jeder einzelne Verdienst unter dieser Summe nicht aufgeführt werden muss.
Altmaier selbst machte am Dienstag die Zweideutigkeit deutlich: "Wenn man dann Vorträge hält für unterschiedliche Auftraggeber, könnte man am Ende möglicherweise mehr verdienen als andere und müsste es nicht angeben", sagte er. Allerdings seien alle "parlamentarischen Geschäftsführer davon ausgegangen, dass diese Regelung alle Einkünfte pro Jahr umfasst". Altmaier kündigte eine Klarstellung an, "dass die 10.000 Euro einmal im Jahr erreicht werden und nicht 365-mal, jeweils für sich genommen". Die Rechtsstellungskommission werde hier morgen nachjustieren.
Die Grünen forderten aber schon weitere Verbesserungen. "Wenn die bisherige monatliche Bagatellgrenze von 1000 Euro entfällt, muss die jährliche Grenze ebenfalls abgesenkt werden", sagte Geschäftsführer Volker Beck. Denkbar sei beispielsweise eine jährliche Untergrenze von 5000 Euro.
Transparency International wäre auch dies nicht genug: "Es ist nicht einzusehen, wieso die Abgeordneten nicht wie in Großbritannien oder den Niederlanden sämtliche Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig genau angeben sollten", so Deutschland-Geschäftsführer Jochen Bäumel.
Interessant wird die Offenlegung vor allem bei Vielrednern. Rekordhalter in dieser Legislatur ist Ex-Finanzminister Peer Steinbrück  (SPD), der 2010 insgesamt 45 Vorträge ausgewiesen hat. Für 41 davon erhielt er ein Honorar der Stufe drei, also mehr als 7000 Euro. Demnach hat Steinbrück durch Reden mindestens 300.000 Euro verdient.
  • Aus der FTD vom 11.05.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Pläne zur Einlagensicherung: Für die Kanzlerin ein Angebot zur Güte

    Die Bundeskanzlerin lehnt Eurobonds kategorisch ab. Vielleicht könnte sie den Plänen zu einer europäischen Einlagensicherung eher zustimmen? Das Vertrauen in die Banken würde steigen. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote