Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Die Höhe der Bankenabgabe berechnet sich nach einem komplizierten Schlüssel. Erhoben werden soll ein bestimmter Prozentsatz der Bilanzsumme, abzüglich der Spareinlagen von Kunden und des Eigenkapitals. Bislang hieß es aber, dass sie niemals 15 Prozent des Gewinns einer Bank überschreiten soll.
Nun will die Bundesregierung eine Nachzahlungspflicht einführen. In Jahren, in denen der Jahresbeitrag die 15 Prozent übersteigt, soll die Bank die Differenz nachträglich begleichen. Müsste eine Bank beispielsweise einen Jahresbeitrag von 50 Mio. Euro entrichten, hätte aber nur 100 Mio. Euro verdient, müsste sie zunächst nur 15 Mio. Bankenabgabe zahlen - aber 35 Mio. Euro später nachreichen. Ausschlaggebend für die Gewinnzahlen ist der Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB).
"Die Zumutbarkeitsgrenze von 15 Prozent des Gewinns wird dadurch ausgehöhlt", sagte ein Sprecher des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), der die Privatbanken vertritt. Die weitere Belastung erschwere es den Banken, dringend nötiges Eigenkapital aufzubauen. Auch der Verband Öffentlicher Banken (VÖB), der unter anderem die Landesbanken repräsentiert, übt Kritik. "Die Nacherhebungspflicht schwächt die Institute gerade in einer Situation, in der jedes positive Jahresergebnis der institutseigenen Stärkung der Finanz- und Ertragslage dienen sollte", sagte Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos der FTD.