Bei der Besetzung des Landesjugendhilfeausschusses erhielten die beiden NPD-Kandidaten 17 beziehungsweise 15 Ja-Stimmen. Die Partei hat 12 Mandate im Landtag. Allein schon mit ihren eigenen Stimmen wäre die NPD in den Ausschuss gekommen.
Damit hat die Ausschlussandrohung der fünf Fraktionen offenbar keine Wirkung gezeigt, die erst vor einer Woche vereinbart worden war. Die Koalitionsparteien CDU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen von PDS, FDP und Grünen im sächsischen Landtag hatten sich darauf verständigt, Abgeordnete auszuschließen, die mehrfach für die NPD gestimmt haben. Wer für "diesen feigen Anschlag auf die Demokratie" verantwortlich sei, werde bei zweifelsfreier Identifikation aus der Fraktion ausgeschlossen, hieß in einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsvorsitzenden.
Bei der Wahl des Ministerpräsidenten und der Abstimmung über den Ausländerbeauftragten hatten die Kandidaten der Rechtsextremisten jeweils zwei Stimmen mehr erhalten, als die NPD-Fraktion Abgeordnete hat. Die Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien zeigten sich empört über dieses Abstimmungsverhalten. Zugleich lehnten sie in ihrer Erklärung gegenseitige Schuldzuweisungen ab, da diese nur den Feinden der Demokratie zugute kämen. Außerdem forderten sie, dass das Grundprinzip freier und geheimer Wahlen nicht in Frage gestellt werden dürfe.