Die NPD ist politisch geächtet in Deutschland. Ihre Funktionäre erhalten im Normalfall keine Einladung, ihre kruden Ansichten in TV-Talkshows abzusondern, die meisten Menschen schlagen einen großen Bogen um die Rechtsradikalen. Dieser Konsens ist viel wert, zumal auch jeder weiß: Eine politische Ächtung muss nicht nur die NPD betreffen, sondern jegliche Form von Alltagsrassismus und NS-Ideologie. Ein Parteiverbotsverfahren kann da nur ein Stück sein im präventiven Maßnahmenmosaik.
Ein wichtiges Stück: Die neonazistischen Kameradschaftsszenen sind zuletzt eher stärker geworden, viele beziehen sich ideell auf die NPD, von verdeckten organisatorischen Verbindungen zwischen Partei und freien Kameradschaften kann man getrost ausgehen. Ihre Mitglieder und die Parteifunktionäre ätzen gegen Pluralismus und Meinungsvielfalt, sie wollen diesen Staat abschaffen. Die NPD darf da nicht noch mit Steuergeld im Wahlkampf unterstützt werden.
Der Vorstoß der Bundesländer zu einem neuen Verbotsverfahren ist deshalb einen Versuch wert. Dieses Mal sind die Erfolgschancen vor Gericht auch besser: Vor neun Jahren scheiterte der erste Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die Informationen zum Teil von V-Leuten stammten. Das soll mittlerweile ja anders sein.
Natürlich, es gibt einige - nicht geringe - Risiken: So müssen die Kläger nachweisen, dass die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur ablehnt, sondern aktiv bekämpft. Das wird nicht leicht sein. Auch die Mordserie der Zwickauer Zelle lässt sich nicht als Beweis für Verfassungsfeindlichkeit anbringen, weil die bisherigen Ermittlungen keine Verbindungen zur NPD aufgezeigt haben. Zudem stimmt die Befürchtung, die Neonazis könnten sich nach einem Verbot neu formieren.
Aber dann müssten diese Neuformationen eben auch wieder überprüft - und möglicherweise verboten werden. Es wäre ein Zeichen der Schwäche, würde sich der Staat zieren, gegen die NPD vorzugehen, nur weil er vor Gericht scheitern könnte. Ein solches Scheitern wäre sicher eine politische Blamage für die Kläger, aber bestimmt keine Adelung der NPD, wie manche Politiker - darunter auch der Bundesinnenminister - befürchten.