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Merken   Drucken   21.11.2012, 14:00 Schriftgröße: AAA

NPD-Verbotsverfahren: Selbst sind die Länder

Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus werden die Länder viel zu oft allein gelassen. Die Neonazi-Szene wächst, und bezieht sich zumindest ideell auf die NPD. Jetzt wollen die Innenminister notfalls im Alleingang ohne Bund ein NPD-Verbot durchsetzen. Sie haben Chancen.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk / Boris Roessler
Leitartikel Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus werden die Länder viel zu oft allein gelassen. Die Neonazi-Szene wächst, und bezieht sich zumindest ideell auf die NPD. Jetzt wollen die Innenminister notfalls im Alleingang ohne Bund ein NPD-Verbot durchsetzen. Sie haben Chancen.

Rockkonzerte sind Ländersache. Zumindest die Konzerte irgendwelcher Neonazibands, die in ihren Texten zu Gewalt und Hass aufrufen - und möglicherweise zu Aufmärschen rechter Schläger führen. Dann sind die Bundesländer gefragt und vor allem ihre Polizeien. Sie müssen entscheiden, ob und wie das Konzert verboten werden kann. Und die Beamten müssen ein solches im Zweifelsfall auch durchsetzen.

Dass sich nun die meisten Länderinnenminister für ein neues NPD-Verbotsverfahren einsetzen, ist daher verständlich. Die neonazistischen Kameradschaftsszenen sind in den vergangenen Jahren eher stärker geworden, und viele beziehen sich zumindest ideell auf die NPD. Die Länder werden viel zu oft alleingelassen, wenn es darum geht, mit einer Partei fertig zu werden, die den Staat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung entschieden ablehnt und bekämpft. Die Funktionäre der NPD berufen sich mehr oder minder offen auf NS-Ideologie, sie ätzen gegen Pluralismus und Meinungsvielfalt. Keine Frage, diese Partei ist verfassungsfeindlich und sollte nicht durch Steuergelder, etwa bei der Wahlkampffinanzierung, unterstützt werden.

Diese Vorwürfe vor Gericht nachzuweisen ist natürlich nicht leicht. Doch die Chancen stehen nicht schlecht, man darf nicht vergessen: Das erste Verbotsverfahren scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die gesammelten Informationen teilweise aus den Händen von V-Leuten stammten. Das aber ist heute anders: Zumindest aus der Führungsriege wurden die V-Leute abgezogen, das Material ist gerichtsfester. Es könnte jetzt in der Tat inhaltlich von einem Gericht geprüft werden.

Natürlich, ein solches neues Verbotsverfahren birgt nach wie vor Risiken: Die Kläger müssten etwa nachweisen, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur ablehnt, sondern auch aktiv bekämpft. Das nachzuweisen aber ist schwierig. Zumal die Mordserie der Zwickauer Zelle nach allen bisherigen Ermittlungen nicht auf das Konto der Partei geht. Auch ist zu erwarten, dass NPD-Leute im Falle eines Verbots alsbald in neuen Organisationen zu finden wären. Andererseits, dann müssten eben auch diese Organisationen kritisch geprüft werden. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, solche Risiken auszuhalten - und im Zweifelsfall weitere Schritte angehen.

Ein Alleingang der Länder wäre ohnehin nur ein nächster Schritt im Kampf gegen rechts. Ein zweiter wäre, die Bundesregierung und den Bundestag mit in eine gemeinsame Initiative zu ziehen. Damit ein klares Signal vonseiten des Staates an alle Rechtsextremen ins Land ausstrahlt. Das würde auch den vielen kleinen Initiativen Auftrieb geben, die den Alltagsrassismus in der Bevölkerung bekämpfen.

  • Aus der FTD vom 22.11.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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