Eine Niederlage vor Gericht hatten SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen bereits eingepreist. Dass der Verfassungsgerichtshof in Münster ihren Nachtragshaushalt für 2010 kippen wird, war der rot-grünen Minderheitsregierung spätestens seit der mündlichen Verhandlung im Februar klar. Offen war nur noch das Ausmaß der Niederlage - und vor allem, ob die Richter nur die Regierung durcheinander wirbeln werden, oder gleich die gesamte politische Landschaft in NRW.
Nach dem in der deutschen Nachkriegsgeschichte bisher einmaligen Urteil ist klar: Die Niederlage für Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihre Regierung ist krachend. Und sie wirbelt die gesamte politische Landschaft im bevölkerungsreichsten Bundesland um. Wenn die SPD ihre Ankündigungen in den vergangenen Wochen, sich nicht von Gerichten "entmündigen" lassen und die Bürger über ihren Kurs in der Finanzpolitik befragen zu wollen, halbwegs ehrlich gemeint hat, dann führt an Neuwahlen im Sommer kein Weg vorbei.
SPD und Grüne hatten gehofft, dass sich die Richter darauf beschränken, die kreditfinanzierte Erhöhung der Risikovorsorgen für die marode WestLB zu kassieren. Das Gericht hat es dabei allerdings nicht bewenden lassen. Ausdrücklich begründet es die Rechtswidrigkeit des Nachtragshaushalts damit, dass die Kreditaufnahme die Höhe der Investitionen überschreitet. Die Landesverfassung schreibt vor, dass dieses nur zulässig ist, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beheben. Eine solche Krisensituation, die sich nur durch schuldenfinanzierte Investitionsprogramme bekämpfen lässt, ist aus Sicht des Verfassungsgerichts von Rot-Grün nicht ausreichend begründet worden - und nach Ansicht der Richter im Aufschwungjahr 2010 wohl auch nicht mehr gegeben.
Genau an diesem Punkt hat das Urteil weitreichende Konsequenzen, weil es nicht wie in früheren Fällen in anderen Bundesländern oder im Bund nur über längst vollzogene Haushalte urteilt, sondern Vorgaben für die Gegenwart macht. Wenn das Gericht schon für 2010 - im Jahr nach der schwersten Wirtschaftskrise seit den 20er-Jahren - keine Ausnahmesituation erkennt, die eine außerordentliche Neuverschuldung rechtfertigt, ist diese 2011 erst recht nicht mehr gegeben. Für den Haushalt 2011, der im Mai im Landtag verabschiedet werden soll, haben SPD und Grüne allerdings nur eine geringfügig geringere Neuverschuldung angesetzt als für den jetzt gekippten Nachtragsetat 2010 - und dies mit eben jener Krisensituation begründet, die das Gericht jetzt verworfen hat.
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Damit bleiben Rot-Grün nur zwei Auswege: Entweder legt die Minderheitsregierung einen drastischen Sparhaushalt vor und riskiert, damit im Landtag zu scheitern, weil die Linke http://www.ftd.de/thema/kuerzungen nicht mittragen wird, und die Neigung von CDU und FDP gering ist, der Regierung über die Runden zu helfen. Oder sie beantragt Neuwahlen. Nach den wechselseitigen Neuwahldrohungen in den vergangenen Wochen wäre es sowohl für die Regierung als auch für die Opposition nicht zu rechtfertigen, wenn es für einen entsprechenden Antrag keine Mehrheit geben würde.
Eines ist allerdings klar: Auch durch Neuwahlen wird der nun gerichtlich definierte finanzielle Handlungsspielraum für eine neue Regierung nicht größer, egal welche Parteien sie stellen werden. Nordrhein-Westfalen steht vor einer Wahl, deren Sieger nicht glücklich wird.
Das Urteil des Gerichts ist anmaßend. Sind Richter die besseren Politker oder die besseren Ökonomen ? Die deutsche Schuldenphobie zeugt von wenig Sachverstand. Schulden sind nicht generell schlecht. Ein kleines Szenario: Die Regierung in NRW spart. Kein Geld für Bildung, kein Geld für die Sanierung von Gebäuden und Brücken. Die Investitionen, die jetzt unterbleiben, müssen später ohnehin nachgeholt werden. Nur, das Ganze wird letztlich viel teuerer. Das führt zur Generationengerechtigkeit ?