Bei der Suche nach den Mördern mehrerer Einwanderer hatte die bayerische Polizei eine eigene Dönerbude aufgestellt. Für sechs Monate betrieb die Sonderkommission "Bosporus" einen Döner-Imbiss in Nürnberg. Die Polizei ging bei den mysteriösen Morden an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft offenbar fest von einem kriminellen Hintergrund aus. Im Untersuchungsausschuss zu der NSU-Mordserie kommen immer mehr Polizei-Pannen ans Licht.
Der Terrorzelle namens "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) werden die Morde an einer Polizistin sowie an neun Männern türkischer und griechischer Herkunft zur Last gelegt. Mehrere Opfer betrieben Obst- und Gemüseläden sowie Döner-Imbisse.
Mit dem Lokal habe die Polizei Hinweise auf organisierte Kriminalität im Lieferantenmilieu sammeln wollen, sagte der frühere Nürnberger Oberstaatsanwalt Walter Kimmel am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Bundestags. Der Imbiss sei zwar nicht direkt von der Polizei, aber von einer "Vertrauensperson" betrieben worden.
Ausschusschef Sebastian Edathy (SPD) fragte nach: "Wie habe ich mir das vorzustellen mit dem Dönerstand? Da stehen dann Scharfschützen rund um die Uhr?" Im Licht der neuen Informationen sagte Edathy, man sei Spuren im Bereich der organisierten Kriminalität mit einem "ungleich höheren Aufwand" nachgegangen, als Hinweisen auf die Neonaziszene.
Fünf Morde wurden in Bayern begangen, weshalb die Ermittlungen der bayerischen Behörden jetzt im Mittelpunkt des Interesses stehen. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss geht unter anderem der Frage nach, ob die Möglichkeit eines rechtsextremen Hintergrunds vernachlässigt wurde.
Kimmel wies derartige Vorwürfe zurück. Ein solcher Verdacht habe sich damals nicht erhärtet, weil man bei Neonazis mit einschlägigen Bekennerschreiben gerechnet hätte. "Dieses Sich-Dazu-Bekennen hat uns gefehlt." Auch wandte er sich gegen die Vermutung, dass man den Fall aus Eitelkeit nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) oder den Generalbundesanwalt abgegeben habe. Kimmel betonte, er hätte das Verfahren damals gerne abgegeben - die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen seien jedoch nicht erfüllt gewesen.