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Merken   Drucken   03.12.2008, 10:03 Schriftgröße: AAA

Online-Durchsuchungen: PC-Razzien nur mit richterlichem Segen  

Die SPD hat der Union Änderungen beim heiß umkämpften Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) abgetrotzt. Ermittler dürfen demnach Computer von Verdächtigen nur mit Zustimmung eines Richters anzapfen. von Friederike von Tiesenhausen (Berlin)
Die vorgesehene Eilanordnung einer Onlinedurchsuchung durch den BKA-Chef fällt weg. Zudem muss in Zukunft immer ein Richter entscheiden, welche ausgespähten Informationen zur Privatsphäre gehören und folglich zu löschen sind.
Damit könnte das BKA-Gesetz voraussichtlich noch vor Weihnachten den Bundesrat passieren. Vergangenen Freitag war das Gesetz noch in der Länderkammer gescheitert, weil mehrere SPD-Landesverbände ihrer Parteispitze in dieser Frage die Gefolgschaft verweigert hatten. Daraufhin hatte eine Gruppe von Innenpolitikern aus Bund und Ländern um Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin Brigitte Zypries  (SPD) am Dienstag den jüngsten Kompromiss erarbeitet. Am Mittwoch rief die Bundesregierung auch offiziell den Vermittlungsausschuss an.
In der neuen Einigung wurden zudem einige Formulierungen präzisiert, um die Kompetenzen des BKA klar von den Landeskriminalämtern abzugrenzen. Die Bundesermittler sollen nur bei länderübergreifenden Gefahren, unklarer Landeszuständigkeit oder auf Bitten eines Bundeslands tätig werden. Nicht durchsetzen konnten sich die SPD-Rebellen allerdings mit der Forderung, auch Anwälten, Ärzten und Journalisten ein komplettes Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen. Das BKA-Gesetz sieht dieses nur noch für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger vor.

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