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Merken   Drucken   26.05.2009, 16:47 Schriftgröße: AAA

Patientenverfügung: Wie der vorletzte Wille erstickt wird  

Sie haben gestritten, debattiert und Gesetzentwürfe geschrieben - doch auf den letzten Metern droht die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen, an Abstimmungsfragen zu scheitern. Lachender Dritter könnten die Gegner eines Gesetzes sein. von Kai Beller (Berlin)
Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung steht in dieser Legislaturperiode vor dem Aus. Die für Donnerstag vorgesehene Abstimmung im Bundestag wurde von der Tagesordnung genommen. Damit bleiben nur noch zwei Sitzungswochen, um das heikle Thema doch noch abschließend zu debattieren. Gelingt das nicht, wären die mühsamen Debatten von vier Jahren umsonst gewesen.
Mit einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, wie eine ärztliche Behandlung ablaufen soll, wenn er oder sie nicht mehr in der Lage ist, das selbst zu bestimmen. Das gilt zum Beispiel für Komapatienten oder Menschen, die im Sterben liegen. Für solche Fälle können mittels einer Verfügung bestimmte Behandlungsformen wie zum Beispiel die künstliche Ernährung ausgeschlossen werden. Bisher gibt es dafür keine gesetzlichen Bestimmungen - allerdings einige höchstrichterliche Urteile.

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