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Merken   Drucken   18.06.2012, 10:47 Schriftgröße: AAA

Pläne im Arbeitsministerium: Zwangsversicherung für Selbstständige geplant

Im Kampf gegen Altersarmut wird Ursula von der Leyen drastisch: Die Christdemokratin ruft Selbstständige auf, sich für das Alter abzusichern. Wer das nicht selbst tut, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichert.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Sebastian Kahnert
Im Kampf gegen Altersarmut wird Ursula von der Leyen drastisch: Die Christdemokratin ruft Selbstständige auf, sich für das Alter abzusichern. Wer das nicht selbst tut, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichert.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ab 2013 auch Selbstständige dazu verpflichten, eine Rentenversicherung abzuschließen, um Altersarmut zu verhindern. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Berliner Zeitung" übereinstimmend. Wofür sich Betroffene entschieden - ob Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente - bleibe ihnen überlassen, heißt es in der "Süddeutschen". Diejenigen, die nichts nachweisen könnten, wolle von der Leyen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.

Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, schreibt die "Berliner Zeitung". Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren seien abgeschwächte Regeln geplant. Über-50-Jährige seien nicht betroffen. Ausgenommen seien auch Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Derzeit sind nach Angaben der Zeitung zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig.

In dem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das beiden Blättern vorliegt, werde darauf hingewiesen, dass bislang nur eine Minderheit von Selbstständigen verpflichtet sei, sich abzusichern. "Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben", zitiert die "Süddeutsche" aus dem Papier.

Bei der neuen Vorsorgepflicht sollten die Selbstständigen aber "größtmögliche Freiheit" haben. Das Ministerium plane daher Übergangsfristen und Ausnahmen: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, und für Mitglieder der Künstlersozialkasse würden die neuen Regeln nicht gelten.

Selbstständige sollten sich so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichen, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Diese staatliche Leistung beläuft sich derzeit im Durchschnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Das Ministerium beziffert die dafür nötigen Beiträge bei 45 Einzahlungsjahren auf 250 bis 300 Euro monatlich plus 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.

  • dpa, 18.06.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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