Nach Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes ist die Vervielfältigung eines Werks "ohne Einwilligung des Berechtigten" strafbar - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die seitenweise Übernahme fremder Texte in einer Dissertation ist damit grundsätzlich strafbar.
Die Dauer der Ermittlungen seien derzeit schwer vorherzusagen. "Die Vorermittlungen sind natürlich relativ weit fortgeschritten", sagte Laib. Die Behörde hatte am Mittwoch angekündigt, dass sie Ermittlungen aufnehmen werde, sobald Guttenberg sein Bundestagsmandat zurückgegeben habe. Mit der Aufgabe des Mandats erlischt auch die Immunität, die Abgeordnete vor Strafverfolgung schützt.
Die Behörde hatte am Mittwoch mitgeteilt, sie wolle "nach der angekündigten Niederlegung des Bundestagsmandats durch Herrn zu Guttenberg und dem damit einhergehenden Erlöschen der Immunität" prüfen, ob "strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen vorliegen" und ein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe. Dabei will die Staatsanwaltschaft auch die Ergebnisse der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Universität Bayreuth berücksichtigen.
Guttenberg hatte mit seinem Abschied von allen politischen Ämtern die Konsequenz aus der Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit gezogen. Am Vormittag erhielt er seine Entlassungsurkunde aus den Händen von Bundespräsident Christian Wulff. Der Ex-Minister hatte in seiner Arbeit seitenweise Material anderer Autoren verwendet, ohne dies auszuweisen. Den Vorwurf des Vorsatzes weist er zurück.