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Merken   Drucken   16.02.2011, 16:43 Schriftgröße: AAA

Plagiatsvorwürfe: Wo sich Guttenberg bedient haben soll

Verteidigungsminister Guttenberg wird verdächtigt, in seiner Doktorarbeit fremde Texte teils wortwörtlich übernommen zu haben, ohne die Quelle zu nennen. FTD.de zeigt die umstrittenen Passagen.
Als "dreistes Plagiat" und "eine Täuschung" bezeichnet der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano Textstellen in der Doktorarbeit von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) , die der Wissenschaftler nach eigenen Angaben bei einer "Routineprüfung" entdeckt hat. Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) dokumentierte Auszüge des Werks und verglich sie mit den Stücken, aus denen der CSU-Politiker geklaut haben soll.
Der Verteidigungsminister erhielt für seine Dissertation, die er 2006 an der juristischen Fakultät in Bayreuth einreichte, die Bestnote "summa cum laude". Mit dem Übernehmen von fremden Textteilen ohne Quellenangabe setzt sich der Guttenberg dem Vorwurf des Plagiats aus. FTD.de präsentiert die Passagen aus der Doktorarbeit und den mutmaßlichen Vorbildern, die die SZ dokumentierte und verglich.
Laut "SZ" besteht Guttenbergs "Bewertung" aus insgesamt 97 Zeitungszeilen, die er aus der "Neuen Zürcher Zeitung" im Wortlaut übernommen haben soll. Der Text wurde demnach nur minimal verändert.
Obermüller, Klara: "Gott hat keinen Platz in der europäischen Verfassung", NZZ am Sonntag, 22.06.2003, Seite 17
Aus dem Streit hervorgegangen ist ein durch und durch säkularer, laizistischer Text, der angesichts der europäischen Realität zu Recht auf eine "Invocatio Dei", eine Anrufung Gottes, verzichtet und sich stattdessen auf den Geist der Antike, des Humanismus und der Aufklärung beruft. Nur beiläufig wird auf das religiöse Erbe Europas verwiesen, ohne dass dabei die jüdische, christliche und muslimische Tradition in irgendeiner Weise erwähnt wird. Von religiöser Gegenwart ist überhaupt nicht die Rede.
Guttenbergs Doktorarbeit, S. 381
c. Bewertung
Aus dem Streit hervorgegangen ist ein durch und durch säkularer, laizistischer Text, der angesichts der europäischen Realität möglicherweise zu Recht auf eine "Invocatio Dei", eine Anrufung Gottes, verzichtet und sich stattdessen auf den Geist der Antike des Humanismus und der Aufklärung beruft, Nur beiläufig wird auf das religiöse Erbe Europas verwiesen, ohne dass dabei die jüdische, christliche und muslimische Tradition in irgendeiner Weise erwähnt wird. Von religiöser Gegenwart ist überhaupt nicht die Rede. (...)
Aus dem Aufsatz "Amerikanische Präsidialdemokratie" des Politologen Hartmut Wasser kupfert Guttenberg laut "SZ" 44 Zeilen ab - nur Details wurden verändert. Das Zitat von Jackson Turner wird dagegen der Zeitung zufolge korrekt mit Quelle aufgeführt.
Hartmut Wasser "Amerikanische Präsidialdemokratie"
Die wichtigste Ursache des Verkennens politischer Realitäten der USA liegt vermutlich darin, daß sich Deutsche und andere Kontinentaleuropäer immer wieder von vordergründigen Identitäten und formalen Parallelen der Herrschaftssysteme diesseits und jenseits des Atlantiks täuschen lassen. Sie diagnostizieren Varianten desselben Herrschaftsmodus, wo tatsächlich Struktur- und Funktionsunterschiede der politischen Institutionenordnungen vorhanden sind.
Neue Institutionen
Dieser Irrtum läßt sich auch aus der Ambivalenz erklären mit der die amerikanischen Verfassungsväter die Schaffung ihrer Republik ins Werk setzten. Sie gingen auf der einen Seite von allseits bekannten Ideen und Einrichtungen des abendländisch-europäischen Kulturkreises aus. So nutzten sie sowohl ihre genauen Kenntnisse der politischen Philosophie seit den Tagen der Antike oder der politischen Aufklärungsliteratur des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts in Europa sowie ihr Wissen über die Strukturen und Funktionsweisen des britischen Regierungssystems, die auf vielfältige Art und Weise die politischen Ordnungsverhältnisse in den amerikanischen Kolonien geprägt hatten. Sie operierten mit politischen Begriffen, die aus dem Fundus der Tradition stammten und die sie teilweise auch in die "Neue Welt" übernahmen. Sie nutzten andererseits all diese Kenntnisse, Vorgaben und Begrifflichkeiten nicht zur Imitation europäischer Modelle, sondern zur Schaffung ganz neuer, durchaus revolutionärer Institutionen. An dieser Stelle sei bloß auf den Föderalismus als amerikanische Erfindung im Bereich des Staatsrechts erinnert.
(...) "Vom Beginn der Besiedlung Amerikas an hat die Region der Grenze ständig ihren Einfluß auf die amerikanische Demokratie ausgeübt [...]."
Guttenbergs Doktorarbeit, S. 215, 216, 217
3. Europäische Einflusssphären im amerikanischen Rechtsdenken - Schlaglichter
Eine wesentliche Ursache des Verkennens politischer wie rechtlicher Realitäten der USA liegt eventuell darin, dass sich Europäer wiederkehrend von vordergründigen Identitäten und formalen Parallelen der Herrschaftssysteme diesseits und jenseits des Atlantiks täuschen lassen. Sie neigen dazu, Varianten desselben Herrschaftsmodus zu identifizieren, wo tatsächlich Struktur- und Funktionsunterschiede der politischen Institutionenordnungen vorhanden sind.
Ableitbar ist dieses Fehlurteil auch aus einer gewissen Ambivalenz mit der die amerikanischen Verfassungsväter die Schaffung ihrer Republik ins Werk setzten. Sie gingen einerseits von weithin bekannten Ideen und Einrichtungen des "abendländisch-europäischen Kulturkreises" aus. So nutzten sie sowohl exakte Kenntnisse der politischen Philosophie seit den Tagen der Antike oder der politischen Aufklarungsliteratur des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts in Europa sowie ihr Wissen über die Strukturen und Funktionsweisen des britischen Regierungssystems, die mannigfaltig die politischen Ordnungsverhältnisse in den amerikanischen Kolonien geprägt hatten. Man arbeitete mit politischen Begriffen, die aus dem Fundus der Tradition stammten und die sie teilweise auch über den Atlantik in die "Neue Welt" übernahmen. Gleich wohl nutzten sie all diese Kenntnisse, Vorgaben und Begrifflichkeiten nicht lediglich zur Imitation europäischer Modelle, sondern kreativ zur Schaffung neuer, durchaus revolutionärer Institutionen. An dieser Stelle sei nur - und undifferenziert hinsichtlich sprachlicher wie inhaltlicher Unterschiede - auf den Föderalismus als amerikanische Erfindung im Bereich des Staatsrechts erinnert. (...)
(...) Der US-Historiker F.J. Turner meinte ähnliches, als er um die Wende zum 20, Jahrhundert die offene Grenze, das Erlebnis der Weite des Westens und die Erfahrung der Ungewißheit für die gesamte politisch-soziale Entwicklung der USA (mit)verantwortlich machte: "Vom Beginn der Besiedlung Amerikas an hat die Region der Grenze ständig ihren Einfluß auf die amerikanische Demokratie ausgeübt (...)."
Aus einem Vortrag des Liechtensteiner Politikwissenschaftlers Wilfried Marxer finden sich in Guttenbergs Text laut "SZ" drei Passagen. Hier eine Textstelle, die mit kleinen Änderungen übernommen wurde. Eine Fußnote ist wortgleich.
Wilfried Marxer "Wir sind das Volk", schriftliche Fassung des Vortrages am Liechtenstein-Institut vom 2. November 2004, Beiträge Liechtenstein-Institut Nr. 24/2004, S. 25 und 28
Geografisch zeigt sich der Schwerpunkt vor allem im Westen und Minieren Westen (30). Nationale Referenden sind in der amerikanischen Verfassung nicht vorgesehen. Auf der Ebene der Bundesstaaten hat sich dagegen das Instrumentarium der Direkten Demokratie, bis hinab auf die lokale Ebene, weitgehend durchgesetzt. Die in der Abbildung ausgewiesenen direktdemokratischen Rechte der amerikanischen Bundesstaaten beschränken sich auf die unmittelbaren Rechte des Volkes. In allen Bundesstaaten sind darüberhinaus auch Anordnungen von Volksabstimmungen aufgrund von Behördenbeschlüssen möglich ("legislative referendum").
Fußnote: (30) Zwischen 1904 und 2002 nahmen nach Waters (2003: 8. Oregon mit 325 Abstimmungen. Californien (279), Colorado (183), North Dakota (168) und Arizona (154) die Spitzenpositionen nach an Volksabstimmungen auf Bundesstaatenebene ein.
Guttenbergs Doktorarbeit, Seite 349
Geografisch zeigt sich der Schwerpunkt in den USA vor allem im Westen und Mittleren Westen. (1008) Nationale Referenden sind in der amerikanischen Verfassung nicht vorgesehen. Auf der Ebene der Bundesstaaten hat sich dagegen das Instrumentarium der Direkten Demokratie" bis hinab auf die lokale Ebene, weitgehend durchgesetzt. In allen Bundesstaaten sind darüberhinaus auch Anordnungen von Volksabstimmungen aufgrund von Behördenbeschlüssen möglich ("legislative referendum").
Fußnote: (1008) Zwischen 1904 und 2002 nahmen Oregon mit 325 Abstimmungen, Californien (279), Colorado (183), North Dakota (168) und Arizona (154) die Spitzenposition nach (...)
  • FTD.de, 16.02.2011
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