"Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, ihr strafrechtliches Verbot aber würde den Lebensnerv sowohl der jüdischen als auch der muslimischen Glaubensgemeinschaft treffen. In keinem Land der Welt ist die Beschneidung verboten. Die Ankündigung der Bundesregierung, ihre Zulässigkeit gesetzlich zu bestätigen, ist beruhigend."
"Während in den meisten Ländern Europas und in Nordamerika um den besten Weg gerungen wird, die Wirtschaft zu sanieren, hat die deutsche Justiz offenbar nichts Wichtigeres zu tun, als über das Für und Wider der Beschneidung männlicher Säuglinge zu urteilen. Richter des Landgerichts Köln entschieden, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei Körperverletzung. Diese werde nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt. Die Beschneidung entspreche nicht dem Kindeswohl. Der Körper werde durch die im Judentum obligate und im Islam regelhafte Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Beim Urteil setzen die Juristen gemäß Paragraph 1631, Absatz 2, des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Beschneidung mit Züchtigungen, seelischen Verletzungen und Endwürdigungen des Kindes gleich.
Wurde der geborene Jude Jesus von seinen Eltern Maria und Josef seelisch verletzt und entwürdigt? Oder geschah dies mit Albert Einstein, Sigmund Freud, Walther Rathenau, Henry Kissinger, Marcel Reich-Ranicki? Bleiben sie dauerhaft versehrt? Die Herren waren oder sie sind Juden. Seit 1.700 Jahren leben Juden in Deutschland. Auf diesem tiefen Niveau aber hat man sich bislang nicht gezankt. Der juristische Streit ist überflüssig wie ein Blinddarm. Er enthüllt zudem ein zuvor kaum für möglich gehaltenes Maß an Engstirnigkeit und Provinzialität. 70 Prozent der US-Amerikaner sind beschnitten, die meisten davon Christen. Kein US-Richter käme auf die Schnapsidee, eine Beschneidung unmündiger Knaben zu kriminalisieren. Denn es gibt neben religiösen auch schwerwiegende medizinische Gründe gegen den Kölner Richterspruch.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 2007 festgestellt, dass das Ansteckungsrisiko bei HIV-Infektionen um bis zu 60 Prozent sinkt, wenn die Männer beschnitten sind. Daher empfiehlt die WHO die Beschneidung von Männern. Ähnliche Werte liegen bei Übertragungen von Keimen vor, die Gebärmutterhalskrebs bei Frauen verursachen können. In beiden Fällen handelt es sich nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um Fakten, durch die jährlich Tausende von Menschenleben gerettet werden können. In meiner Kindheit hatten wir uns einer Schluckimpfung zu unterziehen. Wie bei allen medizinischen Maßnahmen, ja bei allem menschlichen Tun, konnten und können Nebenwirkungen eintreten. Das Ergebnis war jedoch die Auslöschung der Geißel Polio.
Das Urteil von Köln entspringt nicht Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit. Der Alarmruf, dies sei das Ende des jüdischen Lebens in Deutschland, ist übertrieben. Das Kölner Verdikt bewirkt eine beschnittene Toleranz. Den Säugling schmerzt die Beschneidung - kurz. Juden und Moslems halten daran seit je fest. Wie die Christen an der Taufe. Zudem senkt die Beschneidung das Aids-Risiko bei allen. Daher wird das Kölner Urteil in einer höheren Instanz, die den gesunden Menschenverstand und das Gesamtbild zu würdigen weiß, scheitern."
"Waren es die vielen Irritationen im Ausland? Oder die Rabbiner, die im Kölner Beschneidungsurteil ein "fundamentales Problem" für die Existenz jüdischer Gemeinden in Deutschland sehen? Jedenfalls ist die mangelnde Rechtssicherheit bei der Beschneidung jüdischer oder muslimischer Jungen seit gestern auch in der Politik erkannt. Trotz Sommerpause scheint sich geradezu ein Wettlauf zwischen Regierung und Parlament um die beste Lösung zu entwickeln. Das ist gut. Denn es wird viele schlaue Köpfe brauchen, zwischen den drei Grundrechten Religionsfreiheit, Unversehrtheit der Kinder und Erziehungsrecht der Eltern einen rechtssicheren Weg zu finden, der Beschneidungen ermöglicht. Alles andere wäre vor dem Hintergrund der Bedeutung, die diese gerade für Juden hat, hierzulande undenkbar. Bringt der politische Vorstoß zudem weitere klare Regeln - etwa zur Frage, wer beschneiden darf und wo - hätte das Kölner Urteil am Ende sogar etwas Gutes."
"Die Empörung über das Kölner Urteil, das medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung wertet, konnte Kanzlerin Angela Merkel nicht länger ignorieren. "Eine schnelle rechtliche Klarstellung" hat ihr Sprecher versprochen, "verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen" müssten straffrei möglich sein. Steffen Seibert beruhigt damit vielleicht einige Muslime und Juden, aber er ist weit davon entfernt, eine Lösung zu präsentieren. Die wird es so bald auch nicht geben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt bereits, Religionsfreiheit, Elternwille und das Recht auf körperliche Unversehrtheit seien zu bedenken. Die Bundesregierung kann kaum ein Gesetz beschließen, das Eltern die Verstümmelung ihrer Söhne erlaubt. Als solche empfinden nämlich einige Beschnittene den Eingriff. Selbst wenn es nur wenige sind, die unter dem Schnitt körperlich und seelisch leiden - der Staat hat ihre Unversehrtheit zu schützen. Hätte Gott Jungen ohne Vorhaut gewollt - es wäre ihm ein leichtes gewesen, sie so zur Welt kommen zu lassen."
"Zunächst einmal ist es erfreulich, dass in unserem Land genau hingeschaut wird, wenn der Verdacht aufkommt, das Wohl eines Kindes könnte beeinträchtigt sein. So geschehen in Köln, wo das Landgericht die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung wertete. Der Verweis darauf, dass es sich bei der Beschneidung um ein uraltes religiöses Ritual handelt, macht die Sache an sich noch nicht besser oder gar legitim. Gleichwohl gilt es, die Bräuche des Islam und des Judentums zu respektieren. Und so hat das Urteil aus der Domstadt zu Recht eine breite gesellschaftliche Diskussion ausgelöst. Nun gilt es, Argumente zu prüfen, differenziert und mit Augenmaß. Wo ist die Freiheit zur Ausübung von Religion uneingeschränkt zu gewährleisten? Und wann ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Menschen unbedingt zu schützen? In diesem Prozess des Abwägens weist die Wortgewalt der europäischen Rabbiner-Konferenz keinen Weg. Sie betonte unter anderem, wenn sich das Kölner Urteil als Rechtsauffassung durchsetze, wäre das "ein fundamentales Problem für die Weiterexistenz der jüdischen Gemeinde in Deutschland". So werden Positionen vorschnell zementiert. Medizinisch nicht notwendig, schmerzhaft und irreparabel: Nachdenkenswert sind Stimmen wie die des Düsseldorfer Psychoanalytikers Matthias Franz, der warnt, die Operation im Säuglings- oder Kindesalter könne ein traumatisches Erlebnis darstellen und zu andauerndem körperlichen, sexuellen oder psychischen Leiden führen. Das werde aus Respekt vor Religion oder Kultur und aus Angst vor Konflikten aber vorwiegend in Fachkreisen thematisiert. So kann es nicht bleiben."
"Es geht um Glaubensfragen, und das macht den Streit so schwierig bis unauflösbar. Denn im Kölner Urteil spiegelt sich auch eine kühle Distanz zu jener für jede Kultur doch so prägenden Kraft der Religion. Dass die Beschneidung für Juden ebenso wie für Muslime ein zentrales Element ihrer Glaubenszugehörigkeit ist, dass sie ein uraltes Stück ihrer Religion ist - das blendeten die Richter ebenso aus wie die Befürworter ihres Spruches. Ob Juden und Muslime Beschneidungen durchführen, das ist zuallererst Sache ihrer Glaubensgemeinschaften. Es berührt auch keine anderen Gruppierungen. Und ob das im Alten Testament begründete Ritual überkommen ist oder nicht, das zu erörtern und zu entscheiden ist allein das Recht der Religionsgemeinschaft."