Damit sollen Unklarheiten über die Kostenübernahme vermieden werden. Denn oftmals wissen die Versicherten nicht, ob die Krankenversicherung die Kosten trägt. Diese Unsicherheit, gerade bei teuren Behandlungen, ist oft belastend für die Patienten. Zudem nehmen viele Krankenhäuser Patienten erst dann auf, wenn sie eine Zusage darüber haben, wer die Behandlung bezahlt.
Weiter sieht das Gesetz vor, dass Versicherte, die einen Basistarif mit Selbstbehalt gewählt haben, diesen kündigen dürfen, wenn er nicht zu einem günstigeren Beitrag geführt hat. Dies ist in der Praxis oft der Fall. Versicherte sind zudem nicht mehr länger an Zusatzverträge gebunden, wenn sie ihren Vertrag widerrufen.
Zusätzlich werden die Versichertenrechte der Autofahrer gestärkt. Für den Fall, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung Insolvenz anmeldet, sollen die Versicherten nicht auf den Unfallkosten sitzen bleiben. Üblicherweise haftet in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe e.V. - allerdings nicht für alle Ansprüche, beispielsweise dann nicht, wenn ein Verkehrsschild oder eine Ampel beschädigt wurden. Künftig soll der Verursacher nur noch mit maximal 2500 Euro haften.