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Merken   Drucken   06.01.2012, 12:29 Schriftgröße: AAA

Reaktion der BW Bank: Wulff laut Amtsdefinition inkompetent

Der Bundespräsident hat bei seinem Kredit mit der BW Bank die Unwahrheit gesagt. Egal ob Vorsatz oder Leichtfertigkeit, das Staatsoberhaupt muss laut Verfassung eigentlich nur eine Sache können: die Gesetze kennen.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Hannibal Hanschke
Kommentar Der Bundespräsident hat bei seinem Kredit mit der BW Bank die Unwahrheit gesagt. Egal ob Vorsatz oder Leichtfertigkeit, das Staatsoberhaupt muss laut Verfassung eigentlich nur eine Sache können: die Gesetze kennen. von Sven Clausen 
Ob Christian Wulff als Bundespräsident geeignet ist, konnte man bislang mit sehr viel Wohlwollen noch als Geschmackssache abtun. Dass er einen Kredit von der Unternehmergattin Edith Geerkens annahm und in der Vergangenheit zu Freundschaftskonditionen bei Unternehmern mit politischen Interessen urlaubte, hat ein Geschmäckle, das einem Staatsoberhaupt schadet. Es rückt ihn in den Verdacht der Vorteilsgewährung. Bewiesen ist das aber nicht.
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Schwerer wiegt da schon der Vorwurf, mit seinem Anruf bei "Bild"-Chefredakteur einen Anschlag auf die Pressefreiheit verübt zu haben. Doch auch hier kann man mit viel Wohlwollen argumentieren: Vielleicht war er bei seinem Anruf tatsächlich so aufgewühlt, dass er ungewollt über das Ziel hinausschoss. Ohnehin sagt Wulff, er habe den ersten kritischen Bericht über den Geerkens-Kredit nicht verhindern, sondern um einen Tag aufschieben wollen.
Das ist alles nicht schön und widerspricht dem weit verbreiteten Amtsverständnis der Deutschen: Dass der Bundespräsident so viel Würde verkörpert, dass er als Vorbild für die politische Kaste und moralische Instanz der Nation durchgeht. Dieser Nimbus ist verloren.
Das ist für diejenigen, die eine moralische Instanz brauchen, bedauerlich. Deswegen fordern sie den Rücktritt Wulffs und einen Neuanfang mit einem neuen Bundespräsidenten.
Tatsächlich aber war diese Situation in engerem Sinne nicht bedrohlich. Denn Vorbildfunktion und moralische Instanz kommen in der Amtsbeschreibung im Grundgesetz nicht vor.
Was der Bundespräsident aber laut Verfassung eben auf jeden Fall sein muss: Der Gralshüter der Gesetzestreue. Er muss Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen, bevor er sie unterzeichnet. Er muss wissen, wann er das oberste legislative Organ, den Bundestag, auflöst.

Teil 2: Wulff wird zur realen Gefahr

  • FTD.de, 06.01.2012
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Kommentare
  • 09.01.2012 12:27:28 Uhr   Peter Lyssy: Antwort auf " der mit dem Wulff tanzt&qu...

    Mir ist bekannt, dass Ernst Jünger immer noch in die rechte Ecke gerückt wird. Nur gehört er dort so wenig hin als ich. Der Verfasser beschäftigt sich seit nunmehr 50 Jahren mit dem Werk von Ernst Jünger und erlaubt sich von daher seine Ansicht. Ich empfehle zu dieser Thematik die Lektüre des Werkes " Auf den Marmorklippen ". Ob wohl andere den Mut gehabt hätten, während der Schreckensherrschaft des Dritten Reichs sich derart zu exponieren ?

  • 08.01.2012 18:59:30 Uhr   U. Haupt: Sven Clausen: Inkompentent und eine reale Gef...
  • 08.01.2012 16:40:55 Uhr   Der der mit dem Wulff tanzt: @Peter Lyssy
  • 08.01.2012 12:24:03 Uhr   Peter Lyssy: In Stahlgewittern
  • 08.01.2012 11:51:19 Uhr   Der sich einen Wulff läuft: @Kajo Nichts verstanden
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