Einfacher sollte es werden, hatte sich der Gesetzgeber eigentlich gedacht. Künftig soll nämlich nicht mehr zwischen Telediensten (die dem Bundesrecht unterliegen) und Mediendiensten (Landesrecht) unterschieden werden. Ein Onlineshop oder Unternehmenswebseiten galten bislang als Teledienste. Sobald aber "meinungsrelevante Informationen" angeboten wurden, handelte es sich um einen Mediendienst - womit die Länder zuständig waren. Auf dem Papier funktionierte diese Einteilung, im Internet ließ sie sich kaum aufrechterhalten. Die Novelle schafft nun eine neue Kategorie: die Telemedien, die nur noch der Bundesgesetzgebung unterliegen.
Experten argwöhnen, dass damit kaum mehr als Kompetenzkosmetik betrieben wird. "Dabei wissen eigentlich alle Beteiligten, das sich etwas ändern muss. Vor allem bei den Haftungsproblemen", sagt Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco. Provider, Webseitenbetreiber sowie Blog- und Foren-Anbieter stören sich besonders an der sogenannten Mitstörerhaftung. Danach kann eine Internet-Auktionsplattform belangt werden, wenn die Nutzer für ihre Auktionsangebote kurzerhand ein Produktbild von der Webseite des Herstellers kopieren und dabei dessen Marken- oder Urheberrechte verletzen. Das Online-Auktionshaus ist durch das Telemediengesetz zwar vor Schadenersatzansprüchen des Markeninhabers geschützt. Doch kann der vor Gericht zusätzlich eine Unterlassungserklärung erwirken, wonach der Eintrag mit dem geklauten Foto gelöscht werden muss. Im Wiederholungsfall wird es für den Webseitenanbieter problematisch: "Dann muss er nicht nur die Seite löschen, sondern auch dafür sorgen, dass die identische Rechtsverletzung nicht wieder vorkommt", sagt Martin Bahr. Das sei bei den Millionen von Blog-Einträgen oder Online-Auktionen kaum zu machen, argumentiert die Internetwirtschaft. Auch der IT-Verband Bitkom kritisiert, dass das Gesetz die vielen Haftungsprobleme nicht behebt. "Das ist längst überfällig", sagt Bitkom-Rechtsexperte Volker Kitz. "Jeder Tag ist für die Unternehmen ein Tag mit Rechtsunsicherheiten."
Die Bundesregierung kennt eigentlich die Probleme der Internetwirtschaft, wartet mit dem großen Wurf aber lieber, bis neue Vorgaben aus Brüssel da sind. Denn die entsprechende EU-Richtlinie zum E-Commerce wird zurzeit überarbeitet. Bis dahin muss das Telemediengesetz behelfsmäßig halten - zumal durch die Änderungen an den Landesmediengesetzen sonst eine Lücke im Bundesrecht entstehen würde. "Vor zehn Jahren waren die deutschen Internetgesetze noch wegweisend für Brüssel", kritisiert Eco-Vorstandsmitglied Süme. "Warum hat man diesmal die Chance vertan, mit innovativen Regelungen voranzugehen?"
Auch mit den neuen Regeln gegen die Spamflut ist die Internet-Wirtschaft nicht glücklich. Zukünftig muss aus Absender- und Betreffzeile klar hervorgehen, dass es sich um eine Werbe-E-Mail handelt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. "Einerseits sehen wir die Probleme, die Spam in Unternehmen verursacht", sagt Volker Kitz. "Andererseits ist es uns wichtig, das seriöses E-Mail-Marketing nicht unmöglich wird." Es müssten auch künftig kreative Werbe-Mails erlaubt sein, bei denen nicht sofort klar wird, um welches Produkt es sich handelt.
Experten halten den neuen Spamparagrafen ohnehin für wirkungslos. Denn zuständig für die Verfolgung der Spamsünder sind die Landratsbehörden und Senatskanzleien - womit diese aber heillos überfordert sein dürften. Zudem gilt Spamming auch im neuen Gesetz nur als Ordnungswidrigkeit. Doch haben die deutschen Behörden allenfalls bei Straftaten die Befugnis, um Rechtshilfe in anderen Staaten nachzusuchen. Was nicht unwichtig wäre - schließlich sitzen über 80 Prozent der Spamversender im Ausland.