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Merken   Drucken   05.03.2008, 10:00 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Billiger büßen

Wenn ertappte Kartellbrüder ihre Sünden gestehen, können sie in den Genuss eines Schnellverfahrens kommen - das aber gesetzlich nirgendwo geregelt ist. von Christoph Becker
Bei diesem Stichwort blockt das Bundeskartellamt ab: "Ein Fast-Track-Verfahren? Ist bei uns nicht vorgesehen. Was soll das sein?" Vermeintliches Unverständnis bei der Bonner Behörde für ein Zauberwort, das bei Kartellrechtlern im Moment die Runde macht - und mit dem selbiges Kartellamt so erfolgreich arbeitet, dass die Europäische Kommission demnächst etwas Ähnliches einführen möchte.
Denn ob man es Fast Track, Plea Bargaining, Leniency Program, Direct Settlement oder schlicht Bonusregelung nennt: Die Bereitschaft überführter Kartellsünder, mit dem Kartellamt zusammenzuarbeiten, Verfahren auf schnellem Weg ohne langen Rechtsstreit gegen die Zahlung einer Geldbuße einzustellen, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Warum bekennen sich die deutschen Kartellhüter also nicht zu ihrem Erfolg? Ganz einfach: Das "Fast Track"-Verfahren verhilft geständigen Kartellbrüdern zu einer niedrigeren Strafe - und deren Anwälte sollen es nicht von vornherein als attraktive Problemlösung anstreben. Deswegen nennen die Kartellwächter ihre Erfindungen lieber "Bonusregelung". Sie steht im Gegensatz zum inoffiziellen "Fast Track"-Verfahren auch in der Verfahrensordnung.
Spektakulärer Dekorpapier-Fall
"Wenn ein Fall klar ist, der Colt noch raucht und die Beweise offensichtlich sind, dann ziehen wir den Fall schnell durch", heißt es beim Bundeskartellamt. Das funktioniert aber nur, wenn die Kartellanten kooperieren, etwa darauf verzichten, die meist umfangreichen Akten - über 100.000 Seiten sind in Kartellverfahren keine Seltenheit - vollständig einzusehen.
So geschehen im spektakulären Dekorpapier-Fall: Anfang November ließen Ermittler in Köln ein Kartell führender europäischer Hersteller von Dekorpapier auffliegen. Nur drei Monate nach der Razzia, gewissermaßen auf schnellstmöglichem Weg, ist das Verfahren abgeschlossen, 62 Mio. Euro Bußgeld wurden verhängt. Die Hersteller haben auf die rechtliche Auseinandersetzung verzichtet, dafür kommt ihnen die Behörde bei der Höhe des Bußgelds entgegen. Das kann ohne "Fast Track" schnell dreistellige Millionenhöhe erreichen.
Der Bescheid erging auch im Dekorpapier-Fall im gegenseitigen Einvernehmen - weil die Unternehmen die Vergehen zugaben und auf eine Anfechtung des Bescheids verzichteten. "Zur Behörde besteht ein Vertrauensverhältnis", sagt Hans-Joachim Hellmann, Kartellrechtsspezialist der Anwaltskanzlei Shearman & Sterling. "Sie arbeitet in diesen Dingen sehr seriös." Das sei von entscheidender Bedeutung - schließlich sei nirgends nachzulesen, nach welchen Kriterien die Behörde die Höhe der Bußgelder festlegt.

Teil 2: "Die Unternehmen verpfeifen sich"

  • FTD.de, 05.03.2008
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