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04.09.2007, 08:09
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Recht + Steuern:
Der lange Arm des Staates
Ein bizarrer Streit beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Er hat auch Folgen für deutsche Firmen. Es geht um den Datenschutz.
von Kristina Allgöwer
Im Juli 2003 schrieb der deutsche Jurist Patrick Breyer einen Brief an die EU-Kommission, weil er sich über die Zustände in seinem Land ärgerte. Es könne nicht angehen, dass der Datenschutz in Deutschland von Staatsbehörden beaufsichtigt werde, so Breyer. Der Staat habe aus Sicherheitsgründen ein Interesse daran, möglichst viele Daten zu sammeln - und das sei das Gegenteil der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten.
In Brüssel teilte man Breyers Ansicht offenbar. Denn vor wenigen Wochen bekam er Post von der EU-Kommission. Diese teilte ihm mit, sie habe beschlossen, die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein ist leidenschaftlicher Hobbydatenschützer. "Ich will nicht ständig daran denken müssen, dass mein Verhalten aufgezeichnet wird und irgendwann gegen mich verwendet werden könnte", sagt er. Die Speicherung von Daten müsse auf ein notwendiges Maß beschränkt werden, fordert er. Offenbar sieht das die EU-Kommission ähnlich. Ihre Kritik richtet sich gegen die Organisation der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich - also jener Stellen, die für die Kontrolle von privaten Einrichtungen wie Unternehmen zuständig sind. Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 sollen die Datenhüter ihre Aufgabe "in völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen. Diese sei in keinem der 16 deutschen Bundesländer gegeben, so die Kommission. Es bestehe die Gefahr der Einflussnahme durch die Ministerien. In acht Ländern sind Behörden für den nichtöffentlichen Bereich zuständig, in Baden-Württemberg, Brandenburg und dem Saarland sogar die Innenministerien selbst, und auch in den übrigen stehen die Datenschützer unter der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung.
| Ironiefreie Zone |
| Freigebig Die Beschwerde des Juristen Patrick Breyer könnte dazu führen, dass Deutschland bald eine hohes Zwangsgeld zahlen muss. Breyer hatte bei der EU-Kommission moniert, dass der Internetprovider T-Online die Verbindungsdaten eines Internetaktivisten gespeichert und an die Staatsanwaltschaft herausgegeben hatte. |
| Freimütig Der Nutzer hatte sich sarkastisch über die Anschläge vom 11. September geäußert. Die Strafverfolger sahen darin eine „Billigung von Mord“ und schickten ihm einen Strafbefehl. |
| Freistil Die EU-Kommission sieht in dem Strafverfahren den Beleg für eine mangelhafte Organisation des Datenschutzes in Deutschland. |
Der Klage der EU-Kommission, die bei einer Verurteilung zu einem hohen Zwangsgeld gegen Deutschland führen könnte, ging ein zweijähriges Vertragsverletzungsverfahren voraus - geführt unter dem Aktenzeichen von Patrick Breyers Beschwerde. Breyer hatte sich über ein Strafverfahren gegen den Internetaktivisten Holger Voss aus Münster beklagt. Dieser hatte vor fünf Jahren im Diskussionsforum eines Internetmagazins den Attentätern des 11. Septembers dazu gratuliert, es den USA "mal so richtig" gezeigt zu haben. "Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weitergeben", schrieb Voss darunter. Die Staatsanwaltschaft verstand den Sarkasmus offenbar nicht, denn sie schickte Voss einen Strafbefehl über 1500 Euro.
Teil 2: Trotz Freispruch geht die Geschichte weiter
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Aus der FTD vom 04.09.2007
© 2007 Financial Times Deutschland,
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