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  FTD-Serie: Die Steueraffäre

Klaus Zumwinkel ist laut Staatsanwaltschaft nur einer von mehreren Hundert Verdächtigen. Ermittler sprechen von einem "Steuerskandal von historischem Ausmaß". Die FTD-Serie hält Sie auf dem Laufenden.

Merken   Drucken   19.02.2008, 08:16 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Die vergifteten Früchte der Steuerfahnder  

Der Fall Zumwinkel und die Doktrin der "Früchte des vergifteten Baums": Darf der Staat auch solche Beweise nutzen, zu denen er nicht auf legale Weise gekommen ist? von Andreas Kurz
Rechtsgelehrte pflegen ein blumiges Vokabular, wenn es darum geht, ihre staubtrockene Dogmatik eingängig zu etikettieren. Da gibt es die Rosinentheorie (im Handelsrecht), den Endiviensalat-Fall (im Verwaltungsrecht), und nicht zuletzt gibt es die "Früchte des vergifteten Baums" (im US-amerikanischen Strafrecht). Letztere sind - rechtlich gesehen - nicht zum Verzehr geeignet. Doch gerade im Fall von Klaus Zumwinkel werfen Anwälte den Ermittlern vor, zu ausgiebig an solchen Früchten genascht zu haben.
Diese Jurapoesie greift bis an die Wurzeln des Rechtsstaates: Dürfen Ermittlungsbehörden auch Beweise verwerten, an die sie nur gekommen sind, weil sie selber das Recht gebrochen, den Baum also vergiftet haben? Das US-Recht hat dazu eine klare Antwort gefunden: Nein - die Beweise dürfen nicht verwertet werden.
Wohl auch deshalb bringt Rolf Schwedhelm, der Verteidiger von Ex-Post-Chef Zumwinkel, das Wort "Hehlerei" ins Spiel: Wenn die Ermittlungsbehörden gestohlene Daten gekauft, und diese auch für ihre Fahndung genutzt haben, dann haben sie wohl an vergifteten Früchten genascht. Was die bei der Fahndung gewonnenen Daten unverwertbar machen könnte.
Mehr Theorie als Praxis
Das Problem ist nur: So klar wie in den USA ist das hierzulande nicht geregelt. Zum einen wird die Theorie vom vergifteten Baum in deutschen Fachbüchern zwar ausgiebig zitiert, aber nicht angewendet. Zum anderen gibt es kaum geschriebene Beweisverwertungsverbote im deutschen Recht - das entscheiden die Richter von Fall zu Fall, und das macht ein endgültiges Urteil in Sachen Zumwinkel-Fahndung nicht voraussehbarer.

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