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Merken   Drucken   02.01.2007, 18:00 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Hoffentlich AGG-versichert

Das Gleichbehandlungsgesetz sorgt weiter für Unruhe. Die Versicherer bieten sogar Policen gegen eventuelle Prozessrisiken an. Reine Panikmache, argwöhnen Anwälte. von Cornelia Krause
Der letzte Schrei: Aus Furcht vor den Folgen des ...   Der letzte Schrei: Aus Furcht vor den Folgen des Gleichbehandlungsgesetzes schließen viele Unternehmer eine Versicherung ab (FTD-Montage)
Flexibel und zuverlässig sollte die Sachbearbeiterin sein, die ein Unternehmen per Annonce suchte. Es fällt nicht besonders auf, als darauf auch die - letztlich erfolglose - Bewerbung eines BWL-Studenten eingeht. Der angehende Akademiker hat aber nicht wirklich vor, als Bürokraft im Vertrieb auszuhelfen. Er fühlt sich sexuell diskriminiert. Seine Klage scheitert, als vor Gericht herauskommt, dass er sich auf sechs weitere Stellenanzeigen in der gleichen Zeitung beworben hat. Ihre einzige Gemeinsamkeit: Sie sind alle auf Frauen angelegt.
Auch wenn dieser Fall unerwartet glimpflich ausgegangen ist, steht er doch exemplarisch für eine ganze Reihe von Horrorszenarien, die Unternehmer derzeit umtreiben. Schuld daran ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist. Es verbietet nicht nur sexuelle Diskriminierungen, sondern auch solche aufgrund von Herkunft, Alter, Behinderung, Weltanschauung und sexueller Orientierung.
Alles kleine Fettnäpfchen, in die ein Arbeitgeber bei seinen Angestellten treten kann. Da es bislang kaum Fälle und noch weniger Urteile gibt, führt das zu teils bizarren Diskussionen. Anwälte fragen sich, ob spanische Muttersprachlerinnen abgelehnt werden dürfen, die sich neben einer Deutschen als Handelsvertreterin für Damenwäsche bewerben. Und könnten homosexuelle Mitarbeiter ihren Chef verklagen, weil er einen Betriebskindergarten eingerichtet hat und sie diesen - trotz mutmaßlicher Kinderlosigkeit - mitfinanzieren müssen?
"Es wird eine Menge Ansprüche geben"
Diese Unsicherheiten haben die Versicherungen für sich als Markt entdeckt. "Es wird eine Menge Ansprüche geben", prophezeit Werner Dahnz, Leiter der Rechtsschutzabteilung bei der Gerling Versicherung. Eine Menge Ansprüche, die Schadensersatz und horrende Schmerzensgelder nach sich ziehen könnten - zumindest, wenn man den Schwarzmalereien glaubt.
Zwar sei Deutschland, was die Höhe von Schmerzensgeldzahlungen angeht, noch im "Embryonalstadium", sagt Dahnz. Trotzdem hat Gerling als erste Versicherung eine AGG-Rechtsschutz-Police aufgelegt. Sie deckt Gerichts- und Anwaltskosten ab. Die Nachfrage sei außerordentlich hoch, sagt Dahnz. Bis Januar rechnet er mit einer Zahl von Abschlüssen in dreistelliger Höhe. Auch drei Dax-Unternehmen hätten bereits unterschrieben. Für eine Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro muss eine Firma mit 5000 Mitarbeitern bei Gerling eine Prämie von bis zu 30.000 Euro jährlich hinblättern.
"Da nutzt eine Rechtsschutzversicherung nicht viel"
Allerdings haben Rechtsschutzversicherungen meist einen Haken: Sie zahlen Anwälten nur das gesetzliche Standardhonorar. Beim AGG sind aber zunächst nur Musterprozesse zu erwarten, inklusive einer Revision vor dem Bundesarbeitsgericht. "Das ist ein deutlich höherer Aufwand", sagt Martin Nebeling, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Bird & Bird. Ein Aufwand, den sich Anwälte auch deutlich höher vergüten lassen. "Da nutzt eine Rechtsschutzversicherung nicht viel."
Doch auch die Allianz berichtet von "positivem Feedback" bei Mittelständlern wie auch Konzernen. Seit über zwei Monaten bietet sie eine AGG-Police an, die den Rechtsschutz und auch begründete Schadenersatzansprüche übernimmt. Er rechne zwar nicht mit astronomischen Beträgen wie in den USA, sagt Dieter Schimmer von der Allianz. Die EU-Kommission habe aber immerhin Zahlungen von 30.000 Euro in den Raum gestellt.
Die Sorge der Menschen wird ausgenutzt
Auch wenn niemand weiß, wie die Gerichte das europäisch beeinflusste AGG auslegen werden, tummeln sich doch viele Ungenauigkeiten in der Diskussion. Wer etwa im Bewerbungsgespräch diskriminiert wurde, den Job aber auch aus anderen - legalen - Gründen nicht bekommen hätte, kann nur bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung verlangen. Doch an der allgemeinen Aufgeregtheit können auch Anwälte gut verdienen - und empfehlen Unternehmern, lieber eine Schulung zu besuchen. Bei einem Rechtsanwalt natürlich.
Dort werden Stellenanzeigen diskutiert und Bewerbungsgespräche geübt. So wollten Arbeitgeber oft "aus dem Bauch heraus entscheiden", wer ins Team passe, ohne sich am Stellenprofil zu orientieren, sagt Monika Birnbaum, Rechtsanwältin in der Kanzlei SKW in Berlin. Bei Ablehnungsschreiben empfiehlt sie: "Klappe halten, keine Gründe angeben." Nach einer Schulung bleibe zwar noch ein Restrisiko, sagt der Hamburger Anwalt Jörn Fuhrken. Vor allem, wenn sich Menschen das AGG mit "krimineller Energie" zunutze machen wollten. "Aber man muss sehen, ob das Risiko im Verhältnis zu den Kosten für den Abschluss einer Versicherung steht."
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht weder für Schulungen noch für Versicherungen eine Notwendigkeit - sie hält die prophezeite Prozessflut für Schwarzmalerei. Die Sorge der Menschen werde ausgenutzt, um Geld damit zu verdienen. Zumindest bei AGG-Versicherungen sieht es Arbeitsrechtler Fuhrken ähnlich. "Hypochonder können das sofort abschließen", sagt er. "Schließlich gibt es Leute, die so etwas wie einen Airbag fürs Leben brauchen."
  • FTD.de, 02.01.2007
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