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Merken   Drucken   17.07.2007, 09:54 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Im Zweifel lieber nachfragen

Bei strittigen Sachverhalten sollten Steuerberater sich beim Finanzamt rückversichern. Andernfalls droht ihren Mandanten ein Schaden, für den sie selbst haften müssen. von Anke Stachow
Der Steuerberater hatte mit seiner Anfrage lange gezögert, zu lange. Als die verbindliche Auskunft des Finanzamts endlich eintraf, war es zu spät. Durch sein Versäumnis hatten seine Mandantinnen bereits viel Geld verloren - und mussten infolge der Fehlberatung kurze Zeit später Insolvenz anmelden.
Kernfrage des Verfahrens
Die Mandantinnen verklagten ihren Berater daraufhin auf Schadensersatz. Schwerpunkt des Verfahrens, das jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde, war die Frage, wann ein Steuerberater eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen sollte.
Nach Auffassung der Richter muss das geschehen, "wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft" (Az.: IX ZR 188/05).
In dem aktuellen Fall wollten die Mandantinnen - Gesellschafterinnen einer Kommanditgesellschaft - Unternehmensanteile verkaufen. Ihr Steuerberater sollte ihnen den für sie sichersten und steuerlich günstigsten Weg aufzeigen. Vor allem kam es ihnen darauf an, nicht den gesamten Gewinn im Jahr des Vertragsabschlusses zu versteuern.
Schadensersatz zugesprochen
Ihr Berater schlug ihnen deshalb einen Verkauf in mehreren Teilbeträgen vor. Ganz sicher war er sich allerdings über die steuerlichen Folgen seiner Lösung nicht. Parallel diskutierten sie deswegen eine andere Vorgehensweise. Diese war für die Mandantinnen zwar steuerlich sicherer, barg wirtschaftlich aber größere Risiken. Denn dieser Vorschlag ermöglichte den Erwerbern, sich vom Kauf zurückzuziehen.
Erst spät holte der Berater beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen des zuerst verfolgten Plans ein. Die Antwort der Beamten - sie stuften das Vorhaben als steuerlich unschädlich ein - kam deswegen zu spät. Die Verkäuferinnen hatten in der Zwischenzeit einen Kaufvertrag nach dem zweiten Modell besiegelt. Prompt trat der schlimmste Fall ein: Die Käufer sprangen ab. Die Mandantinnen konnten ihre Anteile erst zu einem späteren Zeipunkt weit unter dem ursprünglichen Preis verkaufen.
Die Differenz forderten sie deshalb als Schadensersatz - und bekamen recht. Der Berater hätte den Klägern nahelegen müssen, eine verbindliche Auskunft so rechtzeitig einzuholen, dass diese noch vor dem Notartermin hätte erteilt werden können.
Zunehmende Anzahl von Anfragen erwartet
Für Steuerberater ist seit diesem Urteil klar: im Zweifel nachfragen. Denn kein Berater wird sich leichtfertig dem Vorwurf aussetzen wollen, seine Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Die Finanzämter werden deshalb künftig noch mehr Anfragen bewältigen müssen.
Wenn sich Berater bei kniffligen Rechtsfragen künftig routinemäßig beim Amt rückversichern, hat das allerdings nicht nur Vorteile für die Mandanten. Seit Anfang des Jahres lassen sich die Finanzämter ihre verbindlichen Auskünfte nämlich bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für den Berater, der die Anfrage vorbereitet. "Die Rechtssicherheit ist teuer erkauft", sagt Anke Kolb-Leistner, Fachanwältin für Steuerrecht in Freiburg.
Experten erwarten, dass die zunehmende Anzahl von Anfragen die Ämter überlastet. "Vor allem, wenn es um hohe Summen geht, kann es mit der Auskunft dauern", sagt Jens Kleinert, Steueranwalt bei Dewey Ballantine aus Frankfurt.

Teil 2: Welche Auskünfte abgelehnt werden

  • Aus der FTD vom 17.07.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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