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13.05.2008, 11:41
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Recht + Steuern:
In der Geldwasch-Falle
Eine Gesetzesänderung hat es in sich: Künftig könnten Steuerhinterzieher und deren Ehepartner als schwer kriminelle Geldwäscher gelten. Kritiker laufen dagegen Sturm.
von Katrin Hildebrand
Schon im Steuerskandal um
Klaus Zumwinkel hatten die Ermittlungsbeamten viel zu tun: Sie mussten die Villa und das Büro des ehemaligen Post-Chefs durchsuchen, außerdem diverse Banken. Im Vergleich zum Fall "Chipdeal" von 2001 allerdings glich die Aktion einem Spaziergang.
1800 Beamte rückten damals in über 400 Büros, Banken, Wohnungen an, in Deutschland und sieben weiteren Staaten. Ein Firmennetzwerk stand im Verdacht, beim Handel mit Computerteilen riesige Summen an Umsatzsteuer hinterzogen zu haben.
Geschickt nutzen Betrüger in solchen Fällen die Lücken, die seit Einführung des EU-Binnenmarkts im europäischen Steuersystem klaffen. "Umsatzsteuerkarussell" nennen das die Ermittler, wenn sich mehrere Händler zusammentun und sich gegenseitig scheinbar beliefern. Weil bei Lieferungen ins europäische Ausland keine Umsatzsteuer anfällt, kann ein deutsches Unternehmen die Ware steuerfrei innerhalb der EU ausliefern. Wenn es zuvor bei einem deutschen Händler gekauft hat, kassiert es den Vorsteuerabzug. Lukrativ wird es dann, wenn der Händler im Ausland gar nicht existiert oder die Lieferkette über mehrere Stationen wieder nach Deutschland führt. Dann kassieren auch die Zwischenhändler munter Vorsteuer für Scheingeschäfte.
Steuerhinterziehung könnte künftig wie Geldwäsche geahndet werden - eine drastische Strafverschärfung
Fiskus stößt an seine Grenzen
Ein - fast - perfektes System, kaum zu durchdringen für die Steuerfahnder. Schon wenn das Karussell durch drei bis fünf Bundesländer rotiert, stößt der Fiskus mit den Ermittlungen an seine Grenzen. Erst recht, wenn das Scheingeschäft in mehreren EU-Ländern Station macht. Die Bundesbürger kostet diese Betrugsform pro Jahr mehrere Milliarden Euro, sie gilt als schwere Kriminalität, als Geldwäsche.
Seit Jahren beschäftigt sie auch die Parlamentarier. Erst vor Kurzem wurden die Regelungen zur Steuerhinterziehung abermals geändert. Allerdings mit zweifelhaften Folgen. So geht der Deutsche Anwaltverein (DAV) davon aus, dass die neuen Vorschriften weitaus drastischere Folgen haben, als der Gesetzgeber beabsichtigt hat.
"Die jetzigen Gesetzesänderungen wurden den Parlamentariern insbesondere mit dem Argument verkauft, dass man bessere Ermittlungsmethoden benötige, um effizient gegen Umsatzsteuerkarusselle vorzugehen", sagt Rainer Spatscheck vom DAV. "Gegen die Umsatzsteuerkarusselle soll man ja auch vorgehen. Orientiert man sich aber nur am Gesetzeswortlaut, dann würden auch ganz gewöhnliche Steuerhinterzieher , die zwar Aufwendungen einsparen, aber keine Erträge aus dem Vergehen erwirtschaften, eine Vortat zur Geldwäsche leisten."Der Hintergrund: Durch die jüngsten Änderungen fällt der Umsatzsteuerbetrug neuerdings unter einen Paragraphen der Abgabenordnung, der sämtliche Formen der Steuerhinterziehung behandelt: vom kleinen Einkommensteuersünder bis zur betrügerischen Bande. Bedingt durch einige juristische Überlegungen wurde dieser Paragraph wiederum jetzt in einen Katalog des Strafgesetzbuchs aufgenommen: Dieser Katalog umfasst sämtliche Vortaten zur Geldwäsche.
Teil 2: Warum auch Bürger, die bei der Steuererklärung schummeln, betroffen sind
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Aus der FTD vom 13.05.2008
© 2008 Financial Times Deutschland,
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