Bundesfinanzministerium weist Kritik zurückDies gilt im Übrigen auch für rückwirkende Zeiträume. Im Gesetzentwurf heißt es: "Das Prüfungsrecht der Finanzbehörden gilt für alle bislang ausgestellten Jahresbescheinigungen." Auch bei den Banken dürfen danach Kontrollen stattfinden, um die Richtigkeit der Steuerbescheinigungen zu überprüfen. Damit werden sich die Steuerfahnder aber kaum zufrieden geben, befürchten Experten. "Überprüfungen bei den Banken führen automatisch zu weiteren Kontrollen bei den Bürgern", sagt Steuerberater Hansjörg Bay, der sich auf Kapitalanlagen spezialisiert hat. So würden sich auf Anhieb Erträge aus Konten, auf die verschiedene Personen Zugriff haben, nicht einer bestimmten zurechnen lassen.
Das Bundesfinanzministerium weist Kritik wegen zu viel Kontrolle zurück. "Das neue Gesetz dient nur der Steuergerechtigkeit", sagt ein Sprecher. Außerdem sei mehr nicht geplant. Der Bund der Steuerzahler gibt auf solche Worte nicht viel: Dergleichen habe man aus dem Hause Steinbrück nach jeder weiteren Verschärfung gehört, heißt es.
Im Zweifel für das Finanzamt
Zudem gibt es ein gravierendes Problem bei der Schnüffelei in den Bankbescheinigungen. Nicht alle Zahlen, die in den Dokumenten der Bank säuberlich aufgelistet sind, scheinen auch richtig zu sein. Das musste jedenfalls eine Anlegerin aus Niedersachsen erfahren. Diese hatte anhand der Kauf- und Verkaufsbelege für Aktien einen Spekulationsgewinn von 2500 Euro errechnet, die Bankbescheinigung wies jedoch 3500 Euro aus. "Obwohl ich genau weiß, dass meine Rechnung richtig war und die Bankdaten falsch, habe ich die 3500 Euro in die Steuererklärung eingetragen", berichtet die Anlegerin. Aus Angst, beim Finanzamt "unangenehm aufzufallen", und aus Bequemlichkeit, weil sie die Beweisführung mit zahlreichen Belegen und Kontoauszügen scheute. Im Zweifel also für das Finanzamt.
Der Fall der Steuerzahlerin aus Niedersachsen wird kein Einzelfall sein. Stefan Walter, Referent für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler, sieht grundsätzliche Rechnungsprobleme. Sie können sich beispielsweise durch so genannte Staffelkäufe ergeben. Schon 2004 war es möglich, Spekulationsgewinne wahlweise nach der Durchschnittswertermittlung oder der Bewertungsmethode "first in, first out" zu ermitteln - je nachdem, was für den Steuerzahler günstiger war. Von 2005 an schrieb das Gesetz dann vor, dass die zuerst angeschafften Papiere als zuerst verkauft zu gelten haben. "Da die Banken aber nicht wissen können, für welche Methode sich der Kunde im Jahre 2004 entschieden hat, sind die bei der Bank vermerkten Anschaffungspreise und -daten nicht immer als korrekt vorauszusetzen", sagt Referent Walter.
Doch damit nicht genug. Es kommt noch mehr Unbill auf die Steuerzahler zu. Die Regierung plant, eine einheitliche Steuerzahler-Identifikationsnummer einzuführen. So steht es in Punkt 11 des Gesetzesentwurfs. Damit würde sie eine noch intensivere Überwachung ermöglichen. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, ist skeptisch: "Wir finden das sehr bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Volkszählungsurteil von 1983 befunden, dass eine einheitliche Personenkennziffer für jeden Bundesbürger gegen die Verfassung verstoßen würde."