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Merken   Drucken   05.09.2006, 14:02 Schriftgröße: AAA

Recht & Steuern: Lizenz zum Schnüffeln

Der Gesetzgeber will den Finanzämtern künftig noch mehr Machtbefugnisse zugestehen. Vor allem für Kapitalanleger wird es ernst. Sie sollen noch gründlicher kontrolliert werden als bisher.
Was sich alles ändert   Was sich alles ändert
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der alte Spruch ist längst zum Leitmotiv in der Finanzverwaltung geworden. Es begann mit der Kontenabfrage im April 2005. Plötzlich durften die Ämter nach verborgenen Konten forschen, wenn sie Unregelmäßigkeiten bei einem Steuerzahler witterten. Sodann wurden die Banken verpflichtet, alljährlich Bescheinigungen auszustellen, die neben Zinsen explizit auch Spekulationsgewinne und -verluste auflisten sollen. Doch die Schnüffelei in den Konten nimmt kein Ende: Vom nächsten Jahr an soll es Kapitalanlegern richtig an den Kragen gehen.
Auf den 162 Seiten des gerade vom Kabinett durchgewunkenen Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2007 plant die Regierung Änderungen bei der Einkommensteuer, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Auch in der Abgabenordnung und im Steuerberatungsgesetz bleibt keineswegs alles beim Alten. Die vielen Veränderungen haben eine Stoßrichtung: Steuervergünstigungen und -ungerechtigkeiten sollen verschwinden. Dafür werden den Finanzämtern noch mehr Machtbefugnisse zugestanden. Sie dürfen künftig direkt bei Banken auf die Jahresbescheinigung von Steuerpflichtigen zugreifen. Diese waren bisher tabu. Sie mussten weder aufbewahrt noch eingereicht werden. Nun sollen sie die Ämter jederzeit und nach Gutdünken anfordern dürfen.
Bundesfinanzministerium weist Kritik zurück
Dies gilt im Übrigen auch für rückwirkende Zeiträume. Im Gesetzentwurf heißt es: "Das Prüfungsrecht der Finanzbehörden gilt für alle bislang ausgestellten Jahresbescheinigungen." Auch bei den Banken dürfen danach Kontrollen stattfinden, um die Richtigkeit der Steuerbescheinigungen zu überprüfen. Damit werden sich die Steuerfahnder aber kaum zufrieden geben, befürchten Experten. "Überprüfungen bei den Banken führen automatisch zu weiteren Kontrollen bei den Bürgern", sagt Steuerberater Hansjörg Bay, der sich auf Kapitalanlagen spezialisiert hat. So würden sich auf Anhieb Erträge aus Konten, auf die verschiedene Personen Zugriff haben, nicht einer bestimmten zurechnen lassen.
Das Bundesfinanzministerium weist Kritik wegen zu viel Kontrolle zurück. "Das neue Gesetz dient nur der Steuergerechtigkeit", sagt ein Sprecher. Außerdem sei mehr nicht geplant. Der Bund der Steuerzahler gibt auf solche Worte nicht viel: Dergleichen habe man aus dem Hause Steinbrück nach jeder weiteren Verschärfung gehört, heißt es.
Im Zweifel für das Finanzamt
Zudem gibt es ein gravierendes Problem bei der Schnüffelei in den Bankbescheinigungen. Nicht alle Zahlen, die in den Dokumenten der Bank säuberlich aufgelistet sind, scheinen auch richtig zu sein. Das musste jedenfalls eine Anlegerin aus Niedersachsen erfahren. Diese hatte anhand der Kauf- und Verkaufsbelege für Aktien einen Spekulationsgewinn von 2500 Euro errechnet, die Bankbescheinigung wies jedoch 3500 Euro aus. "Obwohl ich genau weiß, dass meine Rechnung richtig war und die Bankdaten falsch, habe ich die 3500 Euro in die Steuererklärung eingetragen", berichtet die Anlegerin. Aus Angst, beim Finanzamt "unangenehm aufzufallen", und aus Bequemlichkeit, weil sie die Beweisführung mit zahlreichen Belegen und Kontoauszügen scheute. Im Zweifel also für das Finanzamt.
Der Fall der Steuerzahlerin aus Niedersachsen wird kein Einzelfall sein. Stefan Walter, Referent für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler, sieht grundsätzliche Rechnungsprobleme. Sie können sich beispielsweise durch so genannte Staffelkäufe ergeben. Schon 2004 war es möglich, Spekulationsgewinne wahlweise nach der Durchschnittswertermittlung oder der Bewertungsmethode "first in, first out" zu ermitteln - je nachdem, was für den Steuerzahler günstiger war. Von 2005 an schrieb das Gesetz dann vor, dass die zuerst angeschafften Papiere als zuerst verkauft zu gelten haben. "Da die Banken aber nicht wissen können, für welche Methode sich der Kunde im Jahre 2004 entschieden hat, sind die bei der Bank vermerkten Anschaffungspreise und -daten nicht immer als korrekt vorauszusetzen", sagt Referent Walter.
Doch damit nicht genug. Es kommt noch mehr Unbill auf die Steuerzahler zu. Die Regierung plant, eine einheitliche Steuerzahler-Identifikationsnummer einzuführen. So steht es in Punkt 11 des Gesetzesentwurfs. Damit würde sie eine noch intensivere Überwachung ermöglichen. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, ist skeptisch: "Wir finden das sehr bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Volkszählungsurteil von 1983 befunden, dass eine einheitliche Personenkennziffer für jeden Bundesbürger gegen die Verfassung verstoßen würde."
  • FTD.de, 05.09.2006
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