Aus und vorbei: Das Rechtsdienstleistungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung ist aller Voraussicht nach gescheitert. Bundeskanzler Gerhard Schröders überraschende Entscheidung, die Bundestagswahlen vorzuziehen und am 1. Juli die Vertrauensfrage zu stellen, macht eine Verabschiedung des Reformprojekts während der laufenden Legislaturperiode unmöglich. Derzeit gibt es nur einen Referentenentwurf. "In zwei bis drei Monaten wird der Gesetzesentwurf dem Kabinett zugeleitet", sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Das ist zu spät für eine Besprechung im Parlament, das der Bundespräsident im Falle einer mehrheitlich mit "Nein" beantworteten Vertrauensfrage nach 21 Tagen auflösen könnte.
Bei den deutschen Anwälten sorgt das für große Erleichterung. Denn sie wären im Falle einer schnellen Umsetzung der Vorlage die Verlierer gewesen. Der Grund: Justizministerin Brigitte Zypries strebt eine Öffnung des Rechtsberatungsmarktes an. Künftig sollen auch Versicherungsvertreter, Bankangestellte oder Architekten ihre Kunden in einfachen Rechtsfragen beraten dürfen. Handelt es sich nur um eine Nebenleistung, ist eine Rechtsbesorgung auch in schwierigeren Fällen möglich. So könnte dann eine Kfz-Werkstatt nach einem Autounfall mit der gegnerischen Versicherung nicht nur die Reparaturkosten abrechnen, sondern für den Geschädigten gleichzeitig auch die Schadenspauschale geltend machen. Bei so einem Service spart der Kunde Zeit und Geld, so die Befürworter.
Widerstand der Anwälte
Die Anwälte sehen das anders. "Das ist kein Verbraucherschutz, denn das Gesetz eröffnet unqualifizierten Personen die Rechtsberatung. Der Bürger kommt unter die Räder", befürchtet Stephan Göcken, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Vor allem sind nach Ansicht der Kritiker Interessenkonflikte programmiert.
Die BRAK hat auf ihrer Hauptversammlung Ende April in Bremen eine Resolution verabschiedet, die die Änderungswünsche auf den Punkt bringt. "Das Gesetz muss viel genauer werden. Es überlässt noch viel zu viel der Rechtsprechung", sagt Göcken. So sei der Begriff der "Nebenleistung" nicht ausreichend definiert. Der Bereich, in dem jedermann rechtsberatend tätig werden könnte, sei zu groß.
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist alarmiert. Auf dem 56. Anwaltstag im Mai in Köln kritisierte DAV-Präsident Hartmut Kilger den Referentenentwurf in seiner jetzigen Form. "Das Gut Recht gehört in die Hand einer besonders qualifizierten Berufsgruppe. Aber das hohe Niveau wird von unten her ausgehöhlt", sagte Kilger. Das sei eine Gefahr für den Verbraucher. "Auch Werkstätten und Banken lassen sich den Service bezahlen. Für den Kunden ist das dann nicht mehr transparent", sagt Kilger.
Brüssel droht
Trotz des Scheiterns ist das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht endgültig vom Tisch. Wahrscheinlich ist jetzt, dass eine neugewählte Regierung im September einen zweiten Anlauf wagen wird. Denn auch die Union hält die Rechtsberatung für reformbedürftig - nicht zuletzt wegen der EU-Kommission. "Wenn man nichts tut, sind die jetzigen Regeln europäisch nicht haltbar. Die werden sonst von Brüssel auf kurz oder lang kassiert", sagt eine Mitarbeiterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Die Zypries-Vorlage sei eine brauchbare Gesprächsgrundlage, meint Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU im Bundestag. "Sie muss jedoch im Detail mit allen Betroffenen noch intensiv diskutiert werden." Es sei darauf zu achten, dass bei allen Reformüberlegungen die Qualitätssicherung rechtlicher Beratung stets im Auge behalten werde.
Auch die FDP würde auf den Arbeiten von SPD und Grünen aufbauen. Vor allem müsse der Gesetzestext stärker differenziert werden, sagt Rainer Funke, rechtspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag. DAV und BRAK hat er in diesem Punkt auf jeden Fall auf seiner Seite.