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Merken   Drucken   17.10.2007, 07:55 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Rebellion der Finanzbeamten

Die wahren Rebellen sitzen im Finanzministerium: Sie dürfen unliebsame Urteile einfach ignorieren. Das passiert immer häufiger - zum Ärger von Richtern und Steuerzahlern. von Christoph Becker
Richter haben Autorität. Das liegt an den Roben, vor allem aber an der Kraft ihres Amtes. Wenn sie urteilen, müssen sich die Prozessparteien daran halten. Sollte man jedenfalls meinen. Doch während der Bürger die Richtersprüche auf Wohl oder Wehe akzeptieren muss, gibt es einen Berufszweig, der die Autorität der Richter rebellisch hinterfragen darf - die Finanzbeamten.
Wenn der Finanzminister ein Urteil für falsch hält, verdonnert er seine Beamten per "Nichtanwendungserlass", den Spruch zu ignorieren. Die Sachbearbeiter wenden dann das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an. Auch wenn es von ganz oben kommt. So bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: IX R 4/04) 2006 mit Schützenhilfe der Verfassungsrichter seine Rechtsprechung, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden können, auch wenn sie zivilrechtlich gar nicht wirksam sind.
Bereits elf Nichtanwendungserlasse
In dem Fall wollte ein Paar ein Mietshaus errichten und schloss dazu Darlehensverträge mit ihren minderjährigen Enkeln ab - was ein staatlich bestellter Ergänzungspfleger vorher hätte absegnen müssen. Die Großeltern holten die Genehmigung aber erst nachträglich ein - zu spät.
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Vertrags sei nur ein Indiz gegen die steuerliche Abzugsfähigkeit, befanden die Finanzrichter. Ob das Paar dafür Werbungskosten geltend machen könne, hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab. Umstände, die das Bundesfinanzministerium (BMF) nicht interessieren. Sind Darlehensverträge zwischen Verwandten der Form nach unwirksam, gibt es keinen Werbungskostenabzug - trotz Urteil. Entsprechende Order kam im April aus Berlin. Basta.
Dieses Jahr sind die Rebellen im Hause Steinbrück besonders aktiv: Mittlerweile sind elf Nichtanwendungserlasse ergangen, bis Ende des Jahres rechnet BFH-Präsident Wolfgang Spindler mit 15 Fällen, in denen die Behörden die Rechtsprechung seines Hauses beiseite schieben. 2004 gab es zwei Fälle, in denen ein Urteil nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden sollte.
"Die Erlasse werden in diesem Jahr inflationär verwendet", sagt FDP-Politiker Volker Wissing. Der frühere Richter, der für seine Partei im Finanzausschuss des Bundestags sitzt, hält das für eine "Zumutung für Bürger und Justiz." Die Ignoranz gegenüber den Gerichten , die in den Erlassen deutlich werde, "ist einfach nur erschreckend. Wenn wir das im Ausschuss ansprechen, sagt uns die zuständige Staatssekretärin Barbara Hendricks nur, die Urteile seien eben falsch."
Basta-Erlass
Altes Problem Die ersten Nichtanwendungserlasse gab es in den 50er-Jahren. Damals konnten sich Ministerium und Bundesfinanzhof aber darauf einigen, sie nur ausnahmsweise anzuwenden.
Neue Brisanz Seit 1998 steigt die Zahl der Direktiven. In vier von fünf Fällen gehen sie zulasten des Steuerzahlers.
Nicht nur die Opposition murrt. "Die Erlasse sind ein großes Problem für Steuerberater", sagt Nora Schmidt-Keßeler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer. "Und wir registrieren, dass die Fälle zunehmen." Auch Wirtschaftsprüfer sind zunehmend frustriert. Inzwischen arbeiten die Berater mit langen Tabellen, die das Gesetz, die BFH-Meinung und die BMF-Erlasse auflisten, um den Überblick zu behalten: Welche Regel ist anwendbar, auf welches Urteil kann man sich verlassen? Trotzdem ist die Arbeit kaum noch zu planen, Klagen über schlampige Gesetzgebung häufen sich. "Das Steuerrecht wird immer komplizierter", sagt Rüdiger Fiedler, Rechtsanwalt bei Ernst & Young in Stuttgart, "immer öfter muss der BFH gesetzliche Regelungen auslegen." Und wenn der BFH strittige Vorschriften kippe, "verhindert der Fiskus mit den Erlassen, dass die günstige Auslegung bei allen Steuerpflichtigen angewandt wird." Auf bürgerfreundliche Gesetzesauslegung kann sich niemand mehr verlassen.

Teil 2: Es kann noch schlimmer kommen

  • FTD.de, 17.10.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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