Auch die Länder rüffelte der Bundesrechnungshof: Nur ein einziges Bundesland habe von Anfang an "die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen", die zur Auswertung der Xpider-Daten - die in der Verantwortung der Länder liegt - nötig sind. Fazit des Berichts: "Der Erfolg war gering." Mit anderen Worten: Xpider taugt nichts.
Ein vernichtendes Zeugnis - das das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ärgert. Allerdings weniger wegen des Inhaltes, sondern wegen des Zeitpunktes der Veröffentlichung. "Der Bericht des Bundesrechnungshofs behandelt den Stand der Software von Anfang 2005. Die Kritikpunkte wurden aber bereits in den Jahren 2005 und 2006 weitestgehend ausgeräumt", sagt ein Sprecher des BZSt. "Die Xpider-Software wurde mehrfach verbessert. Damit ist es uns heute möglich, nicht nur die Verkaufsplattformen, sondern vielmehr alle unternehmerischen Aktivitäten im Netz zu erfassen. Sie liefert jetzt in nahezu allen Fällen aussagekräftige Hinweise auf die Identität des Unternehmers."
Präventivwirkung der Schnüffelsoftware
Anfangs war geplant, lediglich zu prüfen, ob die aufgespürten Onlinehändler beim zuständigen Finanzamt steuerlich gemeldet sind. Dass das nicht sinnvoll ist, merkten die Internetfahnder schnell: Spektakulär war der Fall einer Boutiquebesitzerin, die mit ihrem Gewerbe ordnungsgemäß als Kleinunternehmerin gemeldet war. Durch den Abgleich der Kontrollmitteilungen von Xpider flog ihr kleiner Nebenjob auf: Die Modefachfrau unterhielt im Internet einen schwunghaften Handel mit DVD-Rekordern. Für zwei Jahre musste sie 430.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Hinzu kam noch eine üppige Ertragsteuer auf die Gewinne.
Also doch eine Erfolgsgeschichte? Zumindest, wenn es um die Präventivwirkung der Schnüffelsoftware geht. Im Jahr 2003, als Xpider erstmals eingesetzt wurde, waren nach Angaben des BZSt 30 Prozent aller Internethändler nicht steuerlich gemeldet. Heute sind es dagegen annähernd alle. Inzwischen soll Xpider auch die Steuersünder aufdecken, die zwar gemeldet sind, aber Onlineumsätze unterschlagen. Wie der Fotofachhändler, der über das Internet massenweise Digitalkameras verkaufte. Der gemeldete Umsatz in seinem Ladengeschäft war dagegen verschwindend gering.
Von solchen Erfolgsgeschichten erzählen die Steuerfahnder gern. Bei der Nennung von Zahlen halten sie sich dagegen zurück. Durch Xpider seien mittlerweile "einige" Steuerprüfungen angelaufen, heißt es in der nordrhein-westfälischen Fahndungsstelle. Aufgrund der langen Laufzeiten von Steuerstrafverfahren ist es jedoch erst in "einigen wenigen Fällen" zu einem Abschluss gekommen. Immerhin: Die Summe der bisher erzielten Mehrsteuern liege im sechsstelligen Bereich.
Fahnder werden oft durch Tipps Dritter aufmerksam
Detailliertere Angaben wollen und können die Finanzbehörden nicht machen. Schließlich tragen oft mehrere Ursachen dazu bei, dass die Steuerverweigerer auffliegen. Häufig werden die Fahnder durch Tipps Dritter aufmerksam - etwa von Wirtschaftsverbänden oder Rechteinhabern. "Wir erhalten auch laufend Hinweise von Wettbewerbern", sagt Gerd Voltmann. "Oft sind das die redlichen Händler, die uns auf schwarze Schafe hinweisen." Offenbar ein Bereich, in dem der Mensch noch effektiver ist als jede Software.
Such, Xpider!
Sündig Onlinehändler, die nicht steuerlich gemeldet sind, müssen damit rechnen, dass irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür steht. Wer beim Finanzamt gemeldet ist, aber Online-Umsätze unterschlägt, muss dagegen die Betriebsprüfer fürchten.
Steuerlich Sowohl nicht gemeldetes Gewerbe als auch nicht deklarierte Umsätze können die Steuerbehörden nach eigenen Angaben mit der Schnüffelsoftware Xpider aufdecken. Das Programm ist nach Aussagen des Bundeszentralamtes für Steuern in der Lage, automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen. Es könne Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und Versteigerungsplattformen anbieterbezogen feststellen.
Dürftig Der Bundesrechnungshof monierte in seinem Bericht 2006, dass Xpider zwar viele Daten finde, diese aber keinen Händlern zugeordnet werden könnten oder gar unbrauchbar waren.