Bislang setzen die Strafgerichte ihre Steuerverfahren jedoch sehr selten aus. Die Strafrichter wollen sich in der Regel nicht die Zeit nehmen, um auf die Finanzgerichte zu warten. "Im Strafrecht gilt das Beschleunigungsgebot", sagt Wirtschaftsstrafrechtler Wolfgang Joecks, Professor an der Universität Greifswald. "Die Bundesanwaltschaft will auch Steuerstrafverfahren schnell durchziehen, denn sonst gibt es Probleme in Straßburg."
Dort sitzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. An ihn können sich Angeklagte wenden, wenn sie zu lange auf den Richterspruch warten müssen. Denn überlange Verfahren verurteilt der Gerichtshof als unfair und damit als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Bei Entscheidungen der Finanzgerichte müssen die Angeklagten jedoch geduldig sein. Da können schon einmal vier Jahre vergehen, bis sie rechtskräftig sind, sagt Joecks. Würden die Strafrichter das Verfahren so lange aussetzen, könnten sie von den Straßburger Richtern zurückgepfiffen werden. Dann wäre womöglich ein Angeklagter frei, der wegen seiner tatsächlichen Steuervergehen aber hätte verurteilt werden müssen.
Staatsanwaltschaften machen Tempo
Das wollen die Staatsanwaltschaften verhindern. Um den Strafanspruch des Staates nicht zu gefährden, drücken sie aufs Tempo. Mancher Finanzrichter sieht das nicht ungern: "Komplizierte Sachverhalte, den Tathergang genau ermitteln, das gelingt den Staatsanwaltschaften besser", sagt Strafrechtler Joecks. Diese Arbeit überließen die Finanzgerichte oft dem Strafverfahren, bevor sie selbst aktiv werden. Doch nach der Beweisaufnahme folgen im Strafverfahren für gewöhnlich zügig die Plädoyers und dann die Urteilsfindung: Also sind es oft genug die Staatsanwälte und Strafrichter, die die immer komplizierteren Steuervorschriften zuerst auslegen.
Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer hält das für bedenklich. "Die Schnelligkeit im Strafverfahren darf nicht zulasten der Sorgfältigkeit gehen", fordert er. "Der Rechtsschutz des Bürgers muss gleichrangig sein mit dem Strafanspruch des Staates." Doch mit ihrer Forderung nach einer entsprechenden Gesetzesänderung sind die Steuerberater bislang noch nicht weit gekommen. In dieser Woche wird im Finanzausschuss abschließend über das Jahressteuergesetz 2008 beraten. 210 Punkte umfasst das Gesetz, doch die Aussetzung von Steuerstrafverfahren wird kein Thema sein. Auch beim Bundesfinanzministerium steht eine Änderung bisher nicht auf der Tagesordnung. Die Gefahr, dass ein Steuerzahler trotz nachträglich erwiesener Gesetzestreue verurteilt bleibt, besteht also weiter.
Nicht jeder Betroffene kann indes darauf hoffen, dass sein Fall so glimpflich endet wie der des Münchner Tennishallenbetreibers. Ihn rettete schließlich der Bundesgerichtshof vor dem Gefängnis. Die obersten Strafrichter konnten nicht erkennen, "auf welchen steuerrechtlichen Grundlagen" das Landgericht ihn verurteilt hatte.