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Merken   Drucken   25.11.2003, 13:54 Schriftgröße: AAA

Recht & Steuern: Unter Montis Aufsicht

Der EU-Kommissar will mehr Wettbewerb in den Freien Berufen und Regulierungen aufbrechen. Schon seit geraumer Zeit sind dem europäischen Wettbewerbskommissar Mario Monti die Regulierungen der Ärzte, Apotheker, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Architekten ein Dorn im Auge. von Anke Stachow
Nach Vorstellungen Montis dienen Gebührenordnungen, Werbebeschränkungen oder Kooperationshindernisse vor allem einem Ziel: unliebsame Konkurrenz auszuschalten.
Bereits Anfang nächsten Jahres will die Kommission einen Bericht über den Wettbewerb in den freien Berufen und Deregulierungsmöglichkeiten vorlegen. Regierungen und die Berufsverbände müssen dann jede wettbewerbsbeschränkende Maßnahme rechtfertigen.
Ausgangspunkt für Montis Initiative war eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie. Sie vergleicht, in welchem Umfang in ausgewählten Mitgliedsstaaten einzelne freie Berufe reguliert sind. Heraus kam eine sehr hohe Regulierungsdichte für Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich, während England, Irland und die skandinavischen Länder eher als liberal eingestuft wurden. Die Schlussfolgerungen liegen ganz und gar auf Montis Linie: Eine hohe Regelungsdichte, so die Studie, schade der wirtschaftlichen Effizienz und Produktivität. Kritiker der Untersuchung bemängeln vor allem die streng ökonomische Betrachtungsweise. "Die Gründe für bestimmte Regelungen und spezifische Merkmale der verschiedenen Berufe wurden außer Acht gelassen", sagt Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Wir haben immer gesagt, dass man den freien Beruf, beispielsweise den Anwalt als Organ der Rechtspflege, nicht behandeln kann wie den Supermarkt an der Ecke", sagt auch Klaus-Heiner Lehne, Mitglied des Europäischen Parlaments.
Gebührensystem auf dem Prüfstand
Der Wettbewerbskommissar stellt bei den Anwälten vor allem das Gebührensystem in Frage. Die Berufsverbände der deutschen Anwaltschaft verweisen dabei auf die gesellschaftliche Bedeutung: "Die deutsche Gebührenordnung ist ein Gesetz und hat eine besondere Bedeutung für den Zugang zum Recht", sagt Hans-Jürgen Hellwig, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Erster Vizepräsident der europäischen Anwaltsvereinigung CCEB.
Doch staatliches Recht ist allein noch keine Legitimation für Wettbewerbsbeschränkungen. Es ist schon lange Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass der Staat seine Loyalitätspflicht nach Artikel 10 EG-Vertrag verletzt, wenn er Kartelle fördert. Neu nach dem aktuellen CIF-Urteil des EuGH ist jedoch, dass staatliches Recht, das gegen diesen Grundsatz verstößt, unbeachtlich ist, das Gemeinschaftsrecht also Vorrang hat. Darauf beruft sich Monti. Doch gesteht der EuGH ein, dass Wettbewerbsbeschränkungen im Einzelfall aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt sein können. "Die deutsche Gebührenregelung hat diesen Gemeinwohlbezug, und dies unterscheidet sie von vielen anderen im Ausland", sagt Hellwig.
Gesetzgeber hat bereits reagiert
Kostenerstattung durch die unterlegene Partei und Prozesskostenhilfe für die wirtschaftlich Schwächeren sind zentrale Punkte des Rechtssystems. Sie setzen jedoch voraus, dass die gerichtlichen Anwaltsgebühren festgelegt sind. Anders verhält es sich hingegen bei den Beratungsgebühren. Der Gesetzgeber hat bereits reagiert: So sieht das geplante Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablösen wird, für die Fälle, in denen kein Gegner existiert, einen breiten Gebührenrahmen vor. Vom Jahr 2006 sollen die Anwälte ihr Honorar für die reine Beratung sogar völlig frei mit ihrem Mandanten aushandeln. "Ich glaube nicht, dass sich Herr Monti auf die deutschen Anwälte stürzen wird", sagt Hellwig.
Denn auch beim Werberecht und den Möglichkeiten der Kooperation haben die deutschen Rechtsberater wenig zu befürchten. Anders als beispielsweise in Holland können sich deutsche Anwälte mit Wirtschaftsprüfern oder Steuerberater zusammenschließen, weil für die Berufsgruppen das gleiche Gebot der Verschwiegenheit herrscht. Auch die sachliche Werbung ist den deutschen Rechtsberatern seit vielen Jahren gestattet. "Es könnte natürlich sein, dass einzelne Einschränkungen kippen, beispielsweise die Beschränkungen für die Zahl der Spezialisierungen. Auch das Verbot, Filialen zu gründen, wird längst umgangen von überörtlichen Sozietäten mit Büros in verschiedenen Städten", sagt EU-Parlamentarier Lehne. "Andere Berufszweige werden von den Deregulierungsbestrebungen der Kommission viel stärker berührt als die deutschen Anwälte."
  • FTD.de, 25.11.2003
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