"Nicht mehr zu ertragenden Komplexität"Wenn doch einmal ein Fehler auftritt, gehen die Finanzämter etwas kulanter damit um als bei Privatpersonen. Sie wissen, dass die Führungskräfte gezwungen sind zu delegieren. "Da ist es meist sehr schwierig, überhaupt einen Vorsatz nachzuweisen", sagt Böhm. "Ein bedingter Vorsatz wird nur dann angenommen, wenn der Geschäftsführer den Rat seiner Steuerberater missachtet."
Denen wird es aber auch nicht eben leicht gemacht. Viele Anwälte und Berater beklagen sich darüber, dass sie es mit Steuergesetzen von einer "nicht mehr zu ertragenden Komplexität" zu tun hätten, sagt Wolff. Da verwundert es nicht, dass sie manchmal selbst nicht wissen, was richtig ist. Besonders schwierig ist die Beratung von "beschränkt steuerpflichtigen" Personen, die sich nur einen Teil des Jahres in Deutschland aufhalten. Häufig sind es Künstler, aber auch Manager internationaler Konzerne, die mehrere Anstellungsverträge haben und nur einige Monate im Jahr bei der deutschen Niederlassung arbeiten. Sie müssen lediglich die Einkünfte versteuern, die sie auch in Deutschland erzielt haben. "Hier können öfter Grauzonen auftreten", kritisiert Wolff. Denn selbst wenn Doppelbesteuerungsabkommen existieren, können Auslegungsprobleme es den Beratern und Anwälten sehr erschweren, die korrekte Besteuerung zu ermitteln.
Auch wenn am Ende nur eine Bußgeldzahlung herauskommt, hat der Fall bis dahin viel Zeit und Nerven gekostet. Besonders wenn der Fall schon beim Finanzamt für Steuerstrafsachen oder gar beim Richter gelandet ist. Das passiert häufig, wenn der Beschuldigte zu spät reagiert. Befinden sich die Akten schon bei den Staatsanwälten, wird es unangenehm. "Gegenüber den Finanzämtern ist es in unklaren Fällen einfacher, noch in Richtung ,leichtfertige Steuerverkürzung‘ zu argumentieren", sagt Wolff. Dabei könne der deutsche Steuerwirrwarr für den Betroffenen manchmal sogar ein regelrechter Glücksfall sein: "Die zahlreichen Grauzonen bieten jede Menge Argumentationsspielraum."
Der Powerseller Jakob Hemming dürfte die aber nur noch bedingt für sich nutzen können.