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Merken   Drucken   08.05.2007, 08:21 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Wo der Fiskus misstrauisch wird

Entdeckt das Finanzamt verdächtige Angaben in einer Steuererklärung, muss der Bürger zur fiskalischen Intensivbeschau antreten. Im Zweifel kann es jeden treffen. von Petra Maier und Andreas Kurz
Der Mai ist ein schwieriger Monat für Finanzbeamte. Draußen scheint die Sonne, aber drinnen im Finanzamt warten Akten, Akten, Akten. Viele Deutsche besinnen sich seltsamerweise im Mai ihrer Altlasten aus dem vergangenen Jahr und geben ihre Steuererklärung ab. Was den Fiskus mit frühlingshafter Regelmäßigkeit zum Rotieren bringt.
Den einzelnen Sachbearbeitern bleiben dann knapp zehn Minuten, um eine Akte zu bearbeiten. Ein kurzer Blick, ein kurzes Blättern, klingt plausibel, danke schön, fertig. Schließlich hat jeder Finanzbeamte bis zu 3000 Steuererklärungen pro Jahr zu bearbeiten.
Es erwischt auch die Harmlosen: In Hamburg muss sich jeder 33. ...   Es erwischt auch die Harmlosen: In Hamburg muss sich jeder 33. Bürger einer Intensivprüfung des Finanzamtes unterziehen
"Es ist ein bisschen Routine, und seit Elster hilft auch der Computer mit", sagt ein Finanzbeamter aus Rheinland-Pfalz. Bei aller Routine und Hektik lässt sich auch so manche Schummelei am flüchtigen Auge des Sachbearbeiters vorbeitricksen.
Das fiel irgendwann auch dem Bundesfinanzministerium auf, das um die Steuergerechtigkeit, vulgo die Einnahmen, fürchtete. In den "Grundsätzen zur Neuordnung der Finanzämter und zur Neuordnung des Besteuerungsverfahrens", kurz: GNOFÄ genannt, regelte das Ministerium 1997, dass faule Steuererklärungen mit einer eingehenden Prüfung aus der Flut der Anträge herausgefiltert werden sollen.
Entdeckt der Computer verdächtige Merkmale, wird die Steuererklärung zu einem "Intensivprüffall", sprich: IP-Fall. Auf welche Merkmale die Beamten dabei besonders zu achten haben steht in den Dienstanweisungen der Sachbearbeiter. Sie ändern sich von Jahr zu Jahr, von Region zu Region. Obendrein schlägt der Fiskus in einigen Bundesländern per Zufallsprinzip zu.
Wann die Alarmlampen leuchten
So muss in Hamburg jede nicht per Elster eingereichte Erklärung von Sachbearbeiterhand im Computer erfasst werden. "Schon beim Eingeben des Abgabedatums blinkt oder piept es bei jeder 33. Erklärung", erzählt eine Finanzbeamtin aus der Hansestadt. "Wir notieren dann ,IP-Fall‘ auf dem Steuervordruck und wissen, da müssen wir später ganz genau hinschauen." Ob die Beamten das dann wirklich tun, kontrollieren regelmäßig die Vorgesetzten und die Oberfinanzdirektionen.
Schreitet der Fiskus zur Intensivbeschau, kann das für den Bürger unangenehm bis lästig werden. "Wir fordern wirklich jeden Beleg an", sagt eine Finanzbeamtin aus Norddeutschland. "Da kann eine ganze Menge zusammenkommen." Dann werden die Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter angezweifelt oder die Anschaffung des Bleistiftanspitzers für das Arbeitszimmer. "Da kann es schon sein, dass man 200 Seiten im Copyshop anfertigen muss", sagt die Sachbearbeiterin.
In Rheinland-Pfalz leuchten die Alarmlampen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn nicht mehr mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sondern per Bilanzierung ermittelt und der Gewinn dabei über 30.000 Euro steigt. Ebenfalls speziell nachgeprüft wird auch die Unterhaltsleistung an geschiedene Ehepartner im ersten Jahr. Und in Bayern trifft es dreimal so häufig wie im Länderdurchschnitt die Einkommensmillionäre. Sie dürfen durchschnittlich alle sieben Jahre zur Intensivprüfung antreten. Bisher hat sich das ausgezahlt. Im Jahr 2005 spülte allein die Prüfung dieser Steuerzahlergruppe Mehreinnahmen von rund 130 Mio. Euro in die Kassen des Fiskus.
Mehraufwand soll sich auch bezahlt machen
Die Intensivprüfung muss sich für den Staat schließlich auch lohnen, der Mehraufwand soll sich letztendlich auch bezahlt machen. "Es lohnt sich nicht, eine Quittung anzufordern, wenn eine Spende von 150 Euro ans Rote Kreuz ohne Beleg angegeben wird", sagt ein Finanzbeamter aus Trier. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent seien das vielleicht 5 bis 10 Euro mehr Steuereinnahmen. Ohnehin, so schätzt der Beamte, ist das "Gros der Arbeitnehmer sowieso ehrlich". Nachdem der Gesetzgeber viele Steuervergünstigungen beim Arbeitszimmer oder der Pendlerpauschale gestrichen habe, "bleibt sowieso nicht mehr viel außer den Sonderausgaben, was Arbeitnehmer noch angeben können". Da ist es für den Fiskus lukrativer und kostengünstiger, die Angaben über ausländische Quellensteuer in der Anlage KAP nachzuprüfen - die meist bei gut verdienenden Steuerpflichtigen anfallen.
Kommt es zu einer Intensivprüfung, kann sich keiner wehren. Sie kann jede Steuererklärung betreffen, ob sie nun vom Pflichtigen selbst oder vom Steuerberater ausgefüllt wurde. "Ungefähr jede siebte bis achte Steuererklärung ist ein IP-Fall, alles andere wird nur oberflächlich geprüft", schätzt eine Finanzbeamtin aus Schleswig-Holstein. Doch darauf kann sich kein Steuerpflichtiger verlassen.
Für die Trierer Sachbearbeiter hat sich das Zufallsprinzip deswegen auch bewährt. "Wenn es nur noch Stichproben wie in den USA gäbe, dann könnte künftig der Steuerbeamte mehr Angst einflößen als die Polizei."

Die Prüfkataloge ausgewählter Länder
Rheinland-Pfalz veranlasst bei folgenden Angaben in der Steuererklärung eine Intensivprüfung:
  • Werbungskosten über 10.000 Euro
  • ausländische Quellensteuer über 250 Euro
  • Erhaltungsaufwendungen von mehr als 25.000 Euro
  • Ansparrücklage von mehr als 10.000 Euro
Hamburg prüft:
  • Spenden über 1000 Euro; insbesondere auch Sachspenden
  • die korrekte Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und der Bankbescheinigungen hinsichtlich der Spekulationsgewinne
Berlin prüft besonders:
  • die Anerkennung der Arbeitszimmer (gern auch mit Hausbesuchen)
  • den Abzug von Rentenzahlungen und dauernden Lasten
Niedersachsen prüft insbesondere nach bei
  • Spenden über 10.000 Euro
  • der Unterstützung von Angehörigen im Ausland
  • Ansparabschreibungen
  • Aus der FTD vom 08.05.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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