In Rheinland-Pfalz leuchten die Alarmlampen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn nicht mehr mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sondern per Bilanzierung ermittelt und der Gewinn dabei über 30.000 Euro steigt. Ebenfalls speziell nachgeprüft wird auch die Unterhaltsleistung an geschiedene Ehepartner im ersten Jahr. Und in Bayern trifft es dreimal so häufig wie im Länderdurchschnitt die Einkommensmillionäre. Sie dürfen durchschnittlich alle sieben Jahre zur Intensivprüfung antreten. Bisher hat sich das ausgezahlt. Im Jahr 2005 spülte allein die Prüfung dieser Steuerzahlergruppe Mehreinnahmen von rund 130 Mio. Euro in die Kassen des Fiskus.
Mehraufwand soll sich auch bezahlt machen
Die Intensivprüfung muss sich für den Staat schließlich auch lohnen, der Mehraufwand soll sich letztendlich auch bezahlt machen. "Es lohnt sich nicht, eine Quittung anzufordern, wenn eine Spende von 150 Euro ans Rote Kreuz ohne Beleg angegeben wird", sagt ein Finanzbeamter aus Trier. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent seien das vielleicht 5 bis 10 Euro mehr Steuereinnahmen. Ohnehin, so schätzt der Beamte, ist das "Gros der Arbeitnehmer sowieso ehrlich". Nachdem der Gesetzgeber viele Steuervergünstigungen beim Arbeitszimmer oder der Pendlerpauschale gestrichen habe, "bleibt sowieso nicht mehr viel außer den Sonderausgaben, was Arbeitnehmer noch angeben können". Da ist es für den Fiskus lukrativer und kostengünstiger, die Angaben über ausländische Quellensteuer in der Anlage KAP nachzuprüfen - die meist bei gut verdienenden Steuerpflichtigen anfallen.
Kommt es zu einer Intensivprüfung, kann sich keiner wehren. Sie kann jede Steuererklärung betreffen, ob sie nun vom Pflichtigen selbst oder vom Steuerberater ausgefüllt wurde. "Ungefähr jede siebte bis achte Steuererklärung ist ein IP-Fall, alles andere wird nur oberflächlich geprüft", schätzt eine Finanzbeamtin aus Schleswig-Holstein. Doch darauf kann sich kein Steuerpflichtiger verlassen.
Für die Trierer Sachbearbeiter hat sich das Zufallsprinzip deswegen auch bewährt. "Wenn es nur noch Stichproben wie in den USA gäbe, dann könnte künftig der Steuerbeamte mehr Angst einflößen als die Polizei."
Die Prüfkataloge ausgewählter Länder