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Merken   Drucken   08.12.2010, 11:17 Schriftgröße: AAA

Reform bei Selbstanzeigen: Kabinett durchkreuzt Salamitaktik von Steuersündern

Nur einräumen, was ohnehin bekannt zu werden droht: Diese Taktik vieler Steuerhinterzieher will Schwarz-Gelb durch neue Regeln für die Selbstanzeige verhindern. Noch können säumige Steuerzahler von den alten Regeln profitieren.
Für Steuerbetrüger soll es künftig schwieriger werden, sich mit einer Selbstanzeige Straffreiheit zu verschaffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Künftig bleiben reuige Steuerhinterzieher nur noch dann straffrei, wenn sie noch nicht verjährte Taten komplett offenlegen und bei Selbstständigen oder vermögenden Privatleuten noch keine Betriebsprüfung angekündigt ist.
Mit dem Gesetz soll die weitverbreite Praxis der gestückelten Selbstanzeige bekämpft werden. Bislang räumen Steuersünder oft nur solche Vergehen ein, die ohnehin vor der Aufklärung stehen. Diese Taktik soll künftig nicht mehr zur Straffreiheit für die teilweise eingeräumten Vergehen führen.
Die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit wird nur noch honoriert, wenn die Selbstanzeige vollständig ist und der Hinterzieher alle seine Sünden freiwillig offenbart. Das gilt für alle Steuerarten innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist im Strafrecht. Sie beginnt an dem Tag, an dem der Steuerbescheid mit den zu geringen Beträgen zugestellt wurde.
CDs mit Bankdaten hatten die verschärften Regeln angestoßen   CDs mit Bankdaten hatten die verschärften Regeln angestoßen
In die Diskussion gekommen war eine Änderung der gesetztlichen Regelungen zur Selbstanzeige, nachdem wiederholt CDs mit Bankdaten über deutsche Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein aufgetaucht waren. Als Folge war es zu einer Selbstanzeigen-Flut von Zehntausenden von Anlegern gekommen, die offenbar die Aufdeckung von Steuerdelikten fürchteten.
Da das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten wird, könnten Steuersünder die milderen Regeln in den kommenden Wochen noch nutzen. Vorerst bringt eine Selbstanzeige für ein verstecktes Konto auch dann noch Straferlass, wenn dabei ein zweites Schwarzgeldkonto verschwiegen wird.
  • FTD.de, 08.12.2010
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