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Merken   Drucken   07.04.2010, 15:19 Schriftgröße: AAA

Reformnotwendigkeiten: Schwarz-Gelb steht heißer Herbst der Arbeit bevor

Vor der NRW-Wahl meidet die Koalition unangenehme Botschaften. Dabei drohen wegen maroder Etats herbe Einschnitte. In einer Serie beschreibt die FTD, was auf die Deutschen zukommt. Teil 2: Der Arbeitsmarkt. von Maike Rademaker  Berlin
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) versteht nicht nur viel von Kindern. Die Ärztin weiß auch genau, wovon sie redet, wenn es um befristete Jobs geht - von der Leyen war selbst befristet an einer Universitätsklinik beschäftigt. Fest angestellt wurde sie nicht. Das habe sich die Klinik nicht leisten können, sagte von der Leyen unlängst in einem Interview. Abschaffen will sie die Befristungen trotz dieser Erfahrung aber nicht, sondern sogar ausweiten.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)   Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
Dieser Plan ist nur eine der Baustellen in der Arbeitsmarktpolitik, über die zwar bereits geredet wird, aber noch nichts Konkretes feststeht - aus guten Gründen: Jede der geplanten Reformen betrifft potenziell Millionen Beschäftigte. Zudem sind Themen wie unsichere Beschäftigung oder Niedriglohnsektor emotional aufgeladen wie wenige andere. Kein Wunder, dass die Details kurz vor der NRW-Wahl noch undurchsichtig sind.
Danach aber will die Koalition dicke Bretter bohren: Eben befristete Jobs ausweiten, Minijobs reformieren, Zuverdienste neu regeln. Zusätzlich muss Schwarz-Gelb noch zwei Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes bis Jahresende erfüllen: die Jobcenterreform und die neue Berechnung des Regelsatzes für Hartz IV- Empfänger.
Bei den befristeten Jobs will die Koalition ermöglichen, dass Arbeitnehmer nach einer Wartezeit von einem Jahr erneut einen Kurzzeit-Job bei der gleichen Firma antreten können. Das ist bislang verboten. Derzeit sind 2,7 Millionen Menschen in Kurzzeit-Jobs. Dass dafür bereits ein Gesetzentwurf existiert, will das Ministerium derzeit nicht bestätigen.
Genauso wenig Konkretes gibt es bisher bei den Minijobs: Dort soll die Grenze von 400 Euro erhöht und dynamisiert werden, sodass höher dotierte Jobs attraktiver werden.
Dieser Plan trifft potenziell bundesweit sieben Millionen Minijobber, darunter sind auch viele Hartz-IV-Empfänger, die sich so etwas dazu verdienen. Für diese Arbeitslosen sollen, parallel zur Minijob-Reform, die Zuverdienstregeln verbessert werden - so, dass der Anreiz höher ist, Hartz IV zu verlassen.

Teil 2: Weg, was verzichtbar ist

  • FTD.de, 07.04.2010
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