Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte am Freitag in Grundzügen einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Für Arbeitslose, die ihre Stelle vor nicht allzu langer Zeit verloren haben und noch Arbeitslosengeld beziehen, gelte dies nicht. Langzeitarbeitslose, die ein Job-Angebot ablehnen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Die Neuregelung ergebe sich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, sagte die Sprecherin. Das Arbeitslosengeld II orientiere sich an der Sozialhilfe. Bereits heute müssten Sozialhilfeempfänger jeden ihnen zumutbaren Job annehmen. Minijobs seien dafür gut geeignet, da Arbeit suchende auf diese Weise leichter an einen Job herangeführt werden könnten. Der Arbeitgeber könne sich von dem neuen Mitarbeiter leichter ein Bild machen.
Die Sprecherin sagte, dass sich für Empfänger des Arbeitslosengeldes I nichts ändere. Bislang wird diese Versicherungsleistung noch 32 Monate gezahlt. Sie soll auf zwölf Monate, für Arbeitnehmer über 55 Jahre auf 18 Monate gekürzt werden.
Die Sprecherin sagte auch, dass Langzeitarbeitslose bei der Annahme von Job-Angeboten einen Bonus zu erwarten hätten, bei Ablehnung jedoch mit Sanktionen rechnen müssten. Zur konkreten Ausgestaltung der Sanktionen wollte sie sich nicht äußern, da der Gesetzentwurf noch nicht erstellt sei. Die "SZ" schrieb, wer das erste Angebot ablehne, solle zehn Prozent weniger Hilfe bekommen, beim zweiten Mal 30 Prozent weniger. Minijobs sind bis 400 Euro sozialversicherungsfrei.