13.12.2005, 09:28
Regierung setzt Urteile außer Kraft
Steuerberater und Finanzrichter kritisieren, dass sich das Finanzministerium zu einem "Ersatzgesetzgeber" entwickelt habe. "Die Grundsätze der Gewaltenteilung sind möglicherweise schon überschritten", sagte Klaus Heilgeist, Vorsitzender des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater.Er prangerte an, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) aus fiskalischen Gründen Gerichtsurteile in ihrer Wirkung eingrenze. So habe das Ministerium in den Jahren 2000 bis 2004 allein 25 Nichtanwendungserlasse zu Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) herausgegeben. Damit sei immerhin jedes 60. Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts von der Verwaltung ausgehebelt worden, sagte Heilgeist.
Sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa versuchen Finanzverwaltungen, die Auswirkungen von Gerichtsurteilen auf die Steuereinnahmen zu begrenzen. Auf nationaler Ebene geschieht das durch Nichtanwendungserlasse, die die Rechtskraft eines Urteils auf den vorliegenden Einzelfall beschränken. Durch Nichtanwendungsgesetze wird sogar das Recht so geändert, dass das Urteil nicht mehr wirken kann.
Parallel dazu versuchen die Finanzministerien, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu zu bewegen, die fiskalische Wirkung seiner Urteile zu begrenzen. Das kann durch inhaltliche Einschränkungen oder eine Limitierung der zeitlichen Rückwirkung geschehen.
Ignoranz der Finanzverwaltung kritisiert
Das Vorgehen des Finanzministeriums auf nationaler Ebene stieß auch auf Missfallen des BFH-Richters Heinz-Jürgen Pezzer. Die Urteile seines Gerichts beträfen meist Grundsatzfragen und sollten "flächendeckend Beachtung finden". Genau das werde durch Nichtanwendungserlasse verhindert. Auch machten BFH-Urteile die Steuerrechtsordnung stimmiger, was dann durch Gesetzesänderungen wieder zunichte gemacht werde. "Allein fiskalische Gründe reichen dafür nicht aus", sagte Pezzer. "Wenn das BMF ein neues Gerichtsverfahren herbeiführen will, muss es schon mehr vorbringen." Der Richter kritisierte auch die Ignoranz der Finanzverwaltung gegenüber BFH-Urteilen, die im Internet veröffentlicht werden. In solchen Fällen bekämen Steuerzahler und -berater oft zu hören: "Das Urteil steht noch nicht im Bundessteuerblatt, das gilt nicht."
Deshalb sei es zu begrüßen, dass das BMF jetzt im Internet eine Liste mit BFH-Entscheidungen führe, die demnächst im Bundessteuerblatt veröffentlicht würden. Pezzer forderte, dass die Verwaltung BFH-Urteile mindestens sechs Monate befolgen solle, bevor sie ein neues Musterverfahren anstrenge.
Heilgeist kritisierte auch, dass das BMF inzwischen an jedem zweiten Arbeitstag eine Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) produziere. Eine neue wissenschaftliche Untersuchung der Universität Halle hält es aber für verfassungswidrig, dass der Bund per BMF-Schreiben den Finanzverwaltungen der Länder Anweisungen geben kann.
Wachsender Druck
Auch auf europäischer Ebene ist die Entwicklung aus Sicht der Steuerzahler nicht besser. Jörg Manfred Mössner, Steuerrechtler an der Universität Osnabrück, beklagte den wachsenden Druck seitens der EU-Staaten auf den EuGH, die fiskalische Wirkung seiner Urteile einzuschränken. Zumindest bei den Generalanwälten zeige dieser Druck Wirkung, wie man an einigen Schlussanträgen ablesen könne, so Mössner. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter den Schlussanträgen des Generalanwalts.
Aber auch für die Richter gilt nach Mössners Einschätzung: "Bevor sie sich ihre Kompetenzen beschneiden lassen, gehen sie mit ihren Urteilen einen Schritt zurück." Er wisse aus Gesprächen mit den Richtern, "dass sie dieses Thema sehr stark bewegt".
Auf der anderen Seite zeigte Mössner aber auch Verständnis für die Sorgen der nationalen Finanzminister. Allein das Urteil zum Fall Bosal aus dem Jahr 2003 könne den niederländischen Fiskus 3,5 Prozent seiner gesamten Steuereinnahmen kosten. Hier ging es um die Absetzbarkeit von Beteiligungskosten für Tochtergesellschaften im EU-Ausland.
Die Steuerausfälle für Italien durch das erwartete Urteil im Fall Banca Popolare di Cremona bezifferte Mössner sogar auf 130 Mrd. Euro - wenn die Richter keine Beschränkung vornehmen.
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13.12.2005
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