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Merken   Drucken   14.10.2008, 22:28 Schriftgröße: AAA

Schadensersatzklage: Staat nimmt Bankberater in die Pflicht  

Exklusiv Der Bund will Kleinanleger besser vor falscher Beratung schützen. Dazu soll die Beweislast bei Schadensersatzklagen umgekehrt werden. In Zukunft müsste dann nicht mehr der geprellte Kunde vor Gericht beweisen, dass er falsch beraten wurde. von Friederike von Tiesenhausen (Berlin)
Stattdessen hätte der Bankberater zu belegen, dass er richtige Angaben gemacht habe, sagte am Dienstag eine Sprecherin des Bundesministeriums für Verbraucherschutz.
Nach dem Rettungspaket für die Banken richtet die Politik nun das Augenmerk auf die enttäuschten Kunden. Die Verbraucherzentralen berichten von einem starken Anstieg von Anfragen aufgebrachter Anleger, die sich falsch beraten fühlen.
Die Wartezeit für Termine mit Verbraucherberatern ist mittlerweile auf mehrere Wochen angestiegen. Allein durch den Zusammenbruch der amerikanischen Lehman-Bank sitzen Tausende deutsche Anleger auf wertlos gewordenen Zertifikaten.
Derzeit ist es für Kunden sehr schwierig zu belegen, dass sie falsch beraten wurden. Experten fordern hier schon lange Verbesserungen. "Wir haben auf dem Papier scheinbar ausreichende Regelungen, aber wenn der Verbraucher sie durchsetzen will, läuft er viel zu oft gegen die Wand", klagt Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Trotz der Reform des Anlegerschutzes im letzten Jahr sei es für geprellte Kunden in der Praxis nahezu unmöglich, vor Gericht Versäumnisse des Beraters nachzuweisen. Neben der Umkehr der Beweislast prüft das Verbraucherschutzministerium weitere Maßnahmen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise. Genaue Vorschläge sollen nächste Woche auf dem Tisch liegen.

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