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Merken   Drucken   22.02.2005, 14:35 Schriftgröße: AAA

Schärfere Gesetzeslage gegen Neonazis  

Die rot-grüne Koalition hat sich endgültig auf eine Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts verständigt. Kernpunkt im Kampf gegen den Rechtsextremismus ist ein neuer Absatz im Volksverhetzungsparagrafen.
Der SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz   Der SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz
Bei der umstrittenen Änderung des Volksverhetzungstatbestands konnte nach den Worten des innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, ein Kompromiss erzielt werden. Nach dem neuen Absatz vier des Volksverhetzungsparagrafen 130 sollen Extremisten, die Nazi-Verbrechen verherrlichen, leichter bestraft werden können.
Die Billigung oder Verherrlichung von Menschenrechtsverletzungen unter den Nationalsozialisten soll künftig strafbar sein, da sie die Menschenwürde der Opfer verletzt. Außerdem sollen Versammlungen an Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus leichter untersagt werden können, wenn zu befürchten ist, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Das Holocaust-Mahnmal in Berlin soll in dem Gesetz explizit erwähnt werden. Andere Gedenkstätten sollen die Landesgesetzgeber festlegen.

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