"Meine ganz herzliche Bitte ist, dass wir zusammenkommen und uns ernsthaft bemühen, uns den jeweiligen Vorstellungen anzunähern." Er begrüßte Äußerungen der Innenexperten von CDU und SPD, Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz, sie seien zu Gesprächen über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf in der kommenden Woche bereit. "Ich kann nur ermutigen, dieses Vorhaben wirklich ernsthaft anzugehen", sagte der Minister.
Die Bundesregierung plant, das Versammlungsrecht zu verschärfen, um Aufmärsche von Neonazis an historisch und politisch bedeutsamen Orten verhindern. Mit dem Gesetzentwurf hat sich der Bundestag am Freitag in erster Lesung befasst.
An besonderen Orten wie dem Holocaust-Mahnmal soll das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden. Außerdem soll das Strafrecht verschärft werden, um Kundgebungen zu untersagen, bei denen die NS-Zeit verherrlicht oder verharmlost wird. Die Union will dagegen auch Demonstrationen am Brandenburger Tor verbieten. Ihr Antrag sieht vor, den befriedeten Bezirk um den Bundestag auszuweiten. Dadurch läge das Brandenburger Tor innerhalb der Bannmeile und die für den 8. Mai dort angemeldete NPD-Demo könnte verboten werden. Demonstrationen innerhalb des befriedeten Bezirks sollen prinzipiell verboten werden.
Schily warnte die Koalition davor, die Vorschläge von CDU und CSU von vornherein abzulehnen. "Das muss man nicht gleich abwehren." Zugleich fügte er hinzu, dass der Antrag das Problem aber nicht vollständig erfasse.
Bosbach sagte für die Unionsfraktion im Bundestag zu: "Wir sind bereit, den Gesetzentwurf der Koalition wohlwollend zu prüfen." Er zeigte sich zugleich einverstanden, gemeinsam mit der Koalition den Schutz von Orten zu beschließen, die des besonderen Schutzes bedürfen. Als Beispiel nannte er das Holocaust-Mahnmal oder Orte authentischen Geschehens, etwa ehemalige Konzentrationslager. "Wir sollten uns nicht streiten um Punkte, in denen wir uns eigentlich einig sind, nur um des Streitens willen", sagte Bosbach.
Bosbachs SPD-Kollege Wiefelspütz sagte: "Ich bin der Auffassung, dass wir die Chance nicht verpassen dürfen, miteinander zu reden." Zuvor hatte Wiefelspütz den von der Union derzeit vorgelegten Vorschlag als "evident verfassungswidrig" bezeichnet. Wie Schily verwies er später darauf, dass man sich letztlich darin einig sei, dass bestimmte Bezirke geschützt werden müssten. Schily trat dafür ein, dass die Länder diese Orte per Rechtsverordnung festlegen können.
Rheinland-Pfalz brachte am Freitag einen eigenen Antrag aus dem Jahr 2000 in den Bundesrat ein. Dieser soll es den Ländern ermöglichen, per Landesgesetz Orte von besonderer Bedeutung festzulegen und zur Wahrung der Würde dieser Orte Beschränkungen oder grundsätzliche Demonstrationsverbote zu verhängen. Ministerpräsident Kurt Beck sagte, dies sei eine Ergänzung zum Koalitionsentwurf.
Der Grünen-Rechtsexperte Hans-Christian Ströbele lehnte es wie Wiefelspütz ab, rund um das Brandenburger Tor eine demonstrationsfreie Zone zu schaffen. Das Bauwerk habe sich nach dem Fall der Mauer zum wichtigsten Demonstrationsort entwickelt, sagte Ströbele.
Am Holocaust-Mahnmal aber dürfe "die Menschenwürde der Oper der Naziverbrechen nicht erneut in den Schmutz gezogen werden, indem verleugnet und verharmlost wird". Dies sei Inhalt des rot-grünen Entwurfes.
Nach den Worten von Bundeskanzler Gerhard Schröder gibt es zwischen Regierung und Koalitionsfraktionen "keinen grundsätzlichen Dissens". Es komme darauf an, dass Demonstrationen an bestimmten Orten verboten werden können, sagte er im NDR.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm warf der Bundesregierung jedoch Hektik bei der Verschärfung des Versammlungsrechts vor. Der CDU-Politiker sagte am Freitag im Deutschlandfunk, die Innenministerkonferenz verhandele seit fünf Jahren ohne Ergebnis über eine Verhinderung von Extremisten-Demonstrationen an historisch sensiblen Orten. Nun solle das Versammlungsrecht in einem Schnellschuss innerhalb von zwei Monaten verschärft werden. Es hätte schon vor zwei Jahren eine Lösung geben können, zu der Rot-Grün aber nicht bereit gewesen sei. Wenn das Versammlungsrecht nicht verfassungsfest neu geregelt werde, drohe wie beim gescheiterten Anlauf zum Verbot der rechtsextremen NPD erneut eine Blamage.