Richter müssen eine bemerkenswerte Eigenschaft für ihren Job mitbringen. Sie müssen sich hineindenken können in andere Menschen. Geht es ums Medienrecht, dann muss eine Aussage zum Beispiel daran gemessen werden, wie sie der "durchschnittliche Leser" versteht. Am Freitag mussten sich die Richter im Saal B335 des Hamburger Landgerichts fragen, was der durchschnittliche Leser unter dem Wort "Auftrag" versteht.
Offenbar reichen gesunder Menschenverstand und juristische Sachkenntnis dazu nur bedingt aus, sonst hätten zwei Anwälte - sowohl Schröder als auch Westerwelle sind selbst Juristen - nicht zwei andere Anwälte beauftragt, um die Interpretation dieses Begriffs vor Gericht zu streiten. Genauer geht es um folgende Aussage Westerwelles in einem Interview: "Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt."
Formaljuristisch ist die Frage einfach zu beantworten: Die Verträge zum Bau der Pipeline wurden von den beteiligten Unternehmen unterzeichnet - Gasprom, Eon und BASF/Wintershall. Schröder und Putin sorgten für die politischen Rahmenbedingungen. Das ist juristisch kein Auftrag im Sinne des Paragrafen 662 BGB. Aber vielleicht einer im Sinne des "durchschnittlichen Lesers"?
Westerwelle hat deshalb seinen Anwalt losgeschickt. Er soll die Kammer überzeugen, dass der durchschnittliche Leser unter dem Wort Auftrag nicht Auftrag, sondern politische Unterstützung versteht.
Und deshalb muss Roger Mann, der Anwalt Westerwelles, nun reden. Viel reden. Wer als Anwalt viel reden muss, ist meist in der Defensive. Mann erklärt, holt aus, spricht von Mehrdeutigkeit und politischer Unterstützung für das Pipeline-Projekt, die einer "Beauftragung im umgangssprachlichen Sinn" gleich käme. Er liest aus einer "Meldung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages", in dem der Satzteil "im Rahmen des von Schröder und Putin vereinbarten Gaspipeline-Projekts" für Westerwelle sprechen soll. Er übergibt dem Richter einen Artikel aus der "Süddeutschen Zeitung" mit einem Schröder-Zitat: "Meine Zusage datiert vom 19.12.2005, und ich habe sie gegenüber dem russischen Präsidenten gemacht". Das soll belegen, dass Schröder über Putin, der als russischer Präsident Vertreter des Hauptanteilseigners an Gasprom ist, doch einen Auftrag erteilt hat. Die Richter gucken skeptisch und nehmen den Empfang der Kopie zu Protokoll.
Bei Schröder-Anwalt Michael Nesselhauf zeigen die Ausführungen keine Wirkung. Das Gericht hatte schon am Anfang der Verhandlung seine Rechtsposition deutlich gemacht: "Man darf nicht Äußerungen in den Raum stellen, in denen einem anderen unterstellt wird, etwas getan zu haben, was er nicht getan hat".
Nesselhauf muss nur wenig sprechen, schließlich haben sich die Richter recht deutlich auf seine Seite gestellt. "Ein Auftrag ist eben ein Auftrag" sagt er einmal leise und beantragt die Aufrechterhaltung der Einstweiligen Verfügung.
Bleibt am Ende die Frage, warum sich der Jurist Westerwelle auf ein Scharmützel eingelassen hat, das er aller Voraussicht nach verlieren wird. Die Antwort darauf gibt es am Montag. Dann wird das Urteil verkündet.