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Merken   Drucken   21.09.2011, 17:25 Schriftgröße: AAA

Schwarzgeld: Die Stolpersteine für das Steuerabkommen mit der Schweiz

Nach langen Verhandlungen unterzeichnen Deutschland und die Schweiz ihr Steuerabkommen. Die Bundesregierung hofft auf Milliarden hinterzogener Steuern. Doch SPD-geführte Länder legen sich quer. FTD.de zeigt, warum das Abkommen gefährdet ist.
© Bild: 2010 Fabrizio Bensch / Reuters
Nach langen Verhandlungen unterzeichnen Deutschland und die Schweiz ihr Steuerabkommen. Die Bundesregierung hofft auf Milliarden hinterzogener Steuern. Doch SPD-geführte Länder legen sich quer. FTD.de zeigt, warum das Abkommen gefährdet ist. von Timo Pache, Kai Beller, Berlin und Tobias Bayer  Zürich
Mit den Unterschriften von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Berner Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf ist das Steuerabkommen der beiden Länder einen Schritt weiter. Trotzdem können deutsche Steuerflüchtlinge in der Schweiz weiter darauf hoffen, vom deutschen Fiskus verschont zu bleiben.
Grund ist der absehbare Widerstand der SPD-geführten Bundesländer im Bundesrat, die das nötige Umsetzungsgesetz für das Abkommen blockieren wollen. "Gegen dieses Steuerabkommen werden wir politisch Front machen", kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, an. Steuerhinterzieher würden mit dem Abkommen geschont, da sie die Erträge aus ihrem Vermögen künftig nur anonym versteuern müssten und damit straffrei ausgingen.
Das Abkommen stellt gleichwohl einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz dar. Die FTD beantwortet die entscheidenden Fragen rund um den Vertrag, das weitere Verfahren und die wichtigsten Änderungen für deutsche Kapitalanleger in der Eidgenossenschaft.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans will den ...   NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans will den "Ablasshandel für Steuerhinterzieher" verhindern
Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten. Zuvor müssen aber die Schweiz und Deutschland die Übereinkunft ratifizieren und in jeweils nationales Recht umsetzen. In der Schweiz wäre ein Volksbegehren gegen das Abkommen möglich, was derzeit aber unwahrscheinlich scheint.
In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat dem so genannten Gesetz zur Usmetzung des Vertrags zustimmen. Während das Votum im Bundestag unproblematisch ist, haben große SPD-geführte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen Widerstand angekündigt.
Verfehlt Schwarz-Gelb in der Länderkammer tatsächlich eine Mehrheit, müsste sich der Vermittlungsausschuss aus Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen. Ihnen bliebe bis zum geplanten Termin des Inkrafttretens Zeit, um eine Lösung zu finden. Schaffen sie es nicht, würde die Neuerungen auf Eis liegen und zunächst nicht angewendet.
Ex-Finanzminister Steinbrück will wieder ausreiten   Ex-Finanzminister Steinbrück will wieder ausreiten
Rhetorisch fahren die Sozialdemokraten schwere Geschütze auf. Als "rechtlich dubios, lückenhaft und nachlässig" kritisierte Ex-Finanzminister Peer Steinbrück in der "Zeit" die Vereinbarung. In seiner Amtszeit wollte der SPD-Politiker die Kavallerie ausrücken lassen, um die Schweizer zur Räson zu bringen. Die Drohgebärde von damals hält er auch heute für berechtigt, weil die USA viel mehr erreicht hätten als die Bundesregierung. "Wenn die USA längst losgeritten sind, warum satteln wir nicht wenigstens unsere Pferde?", schrieb Steinbrück.
Trotz der Kraftmeierei ist die Debatte für die SPD nicht ganz einfach. Denn ohne das Abkommen würden Trickser in der Schweiz weiter ungeschoren davonkommen - vorausgesetzt, sie zeigen sich nicht selbst an oder tauchen nicht auf künftigen Steuersünder-CDs auf, die dem deutschen Fiskus zugespielt werden.
Die Forderung der SPD, Schäuble solle nachverhandeln, ist ziemlich unrealistisch. Schon jetzt dauerten die Verhandlungen Jahre, auf eine Aufdeckung der deutschen Anleger in der Schweiz wird sich das Land kaum einlassen, da dann der Finanzplatz Schweiz vollends unattraktiv würde. Genau auf diesem Dilemma werden Union und FDP herumreiten und argumentieren, mit ihrer Ablehnung schone die SPD Steuerhinterzieher, anstatt sie endlich regulär zur Kasse zu bitten.
Der Vertrag ist ein Kompromiss, mit dem die verbliebenen Steuerhinterzieher in der Schweiz vergleichsweise gut wegkommen - gemessen an der Behandlung früherer Steuerflüchtlinge, deren Vermögen in der Schweiz aufflog. So gehen sie straffrei aus und bleiben anonym, wenn ihre Bank das Vermögen demnächst einmalig nachversteuert und anschließend jährlich die Abgeltungsteuer von gut 26 Prozent nach Deutschland überweist.
Die SPD stört sich auch an der absehbaren Behandlung von Erbschaften: Während große Erbschaften hierzulande den Steuersätzen von bis zu 50 Prozent aus der Erbschaftsteuer unterliegen, wird vererbtes Vermögen in der Schweiz mit der geplanten nachträglichen Pauschalsteuer deutlich niedriger belegt.
Filialen der Bank Crédit Suisse wurden von Fahndern durchsucht   Filialen der Bank Crédit Suisse wurden von Fahndern durchsucht
In der Schweiz wird das Abkommen als Erfolg gesehen. Gerade die Banken sind mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden: Die Privatsphäre ihrer Kunden wird gewahrt und ihre Mitarbeiter können für Verfehlungen nicht mehr belangt werden. Außerdem wird ihnen der Marktzugang in Deutschland erleichtert.
Allerdings kommt es für die eidgenössischen Institute nicht ganz kostenlos: Sie müssen eine Garantiezahlung an Deutschland in Höhe von 2 Mrd. Franken leisten, die erst abgelöst wird, wenn 4 Mrd. Franken an Steuersubstrat überwiesen wurden. Zudem beziffert die Schweizerische Bankiervereinigung die Kosten der Umsetzung auf insgesamt 500 Mio. Franken. "Aber das ist angemessen und fair", sagt Patrick Odier, Präsident der Vereinigung. "Nun gilt es, rasch ähnliche Abkommen mit anderen Staaten zu schließen."
Das Parlament dürfte auch kein Problem mit dem Abkommen haben. Ein anderes Thema beschäftigt die Abgeordneten mehr: Der Steuerstreit mit den USA. Die Amerikaner verlangen wie 2009, als im Fall der UBS 4500 Kundendaten offengelegt wurden, Auskunft über etwaige Steuerhinterzieher. Die US-Justiz hat unter anderem die Credit Suisse  und die Zürcher Kantonalbank im Visier. Bern fürchtet sich davor, erneut Schweizer Recht brechen zu müssen - und sucht nach einer Lösung im Rahmen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Bundesbürger können ihr illegal auf Schweizer Konten gelagertes Vermögen nachbesteuern. Die Steuersätze liegen zwischen 19 und 34 Prozent abhängig von der Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Anfang- und Endbetrag des Kapitals, das in das Nachbarland transferiert wurde. Lässt sich der Bankkunde auf diese Möglichkeit ein, gilt sein Vermögen als legalisiert. Die Bundesbürger mit Schweizer Bankverbindungen können sich alternativ auch gegenüber ihrem Finanzamt erklären.
Wer sein Geld künftig auf eidgenössischen Konten anlegen will, unterliegt der Abgeltungsteuer. Mit 26,375 Prozent entspricht der Satz der in Deutschland geltende Höhe einschließlich des Solidaritätszuschlags. Das Geld wird anonymisiert an die deutschen Finanzämter überwiesen. Damit sehen die Schweizer Geldhäuser einen Teil ihres Bankgeheimnisses gewahrt.
Um Steuerflüchtlingen auf die Spur zu kommen, können die Behörden hierzulande bei den Eidgenossen Auskünfte einholen. Allerdings sind die Gesuche zahlenmäßig beschränkt. Innerhalb eines Zweijahreszeitraums sind zwischen 750 und 999 Nachfragen erlaubt. Auf Grundlage der Erfahrungen sollen diese Werte nach den zwei Jahren überprüft werden.
  • FTD.de, 21.09.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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