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  09.11.2009, 22:38    

Sinn-Vorstoß: Ministerium lehnt Staffelung von Hartz IV ab

Politik und Forscher haben sich dagegen ausgesprochen, die Hartz-IV-Regelsätze regional zu staffeln. Das wäre zu bürokratisch, argumentieren die Gegner.

von Maike Rademaker  Berlin
Eine solche Differenzierung "entspreche nicht dem Regierungshandeln", hieß es am Montag zurückhaltend im Bundesarbeitsministerium. Eine Staffelung stehe auch nicht an. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnte vor mehr Bürokratie durch die notwendigen Berechnungen. Wer für Bürokratieabbau sei, könne nicht zugleich für eine regionale Staffelung sein, sagte IAB-Forscher Helmut Rudolph. "Die Lebenshaltungskosten differieren vor allem bei der Miete, und da wird bereits deutlich gestreut."
Der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hatte in der FTD gefordert, den bisherigen Regelsatz von 359 Euro im Monat zu staffeln. Schließlich seien die Lebenshaltungskosten in Stadt und Land ebenfalls unterschiedlich, argumentierte Sinn. Gekoppelt mit besseren Hinzuverdienst-möglichkeiten für die Arbeitslosen rechnet er damit, dass der Anreiz zu arbeiten steigt - und die Löhne sich zugleich anpassen, also in manchen Regionen sinken. Die Löhne hält Sinn vor allem in Ostdeutschland für zu hoch und damit für einen Grund dafür, dass die Arbeitslosigkeit dort immer noch doppelt so hoch ist wie im Westen.
Allerdings müsste der Regelsatz regional berechnet werden. Das wäre ein immenser Aufwand, sagte Rudolph. "Ob da mehr Gerechtigkeit herauskommt, ist fraglich." Offen seien auch die finanziellen Folgen für Länder und Bund: "Kaum ein Land wird freiwillig eingestehen, dass die Kosten niedriger sind, und dann weniger Geld vom Bund erhalten. Bei den anderen Ländern ist die Frage, wer die Kosten übernehmen wird."
In München hat man bereits vor zwei Jahren die Regelsätze gestaffelt - allerdings nicht für Hartz-IV-Empfänger, sondern in der Grundsicherung, das heißt für Rentner und Erwerbsgeminderte. Hier ist eine solche Differenzierung den Ländern erlaubt. In München erhalten die Bedürftigen deswegen, berechnet nach einem Gutachten, 384 Euro im Monat statt 359 Euro (plus Miete). "Wir hätten es gerne auch bei Hartz IV gemacht, aber das ist nicht zulässig", sagte Isolde Detterbeck vom Sozialreferat München. Entsprechende Mehrkosten hätte die Stadt übernommen.
  • Aus der FTD vom 10.11.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland
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