Allerdings müsste der Regelsatz regional berechnet werden. Das wäre ein immenser Aufwand, sagte Rudolph. "Ob da mehr Gerechtigkeit herauskommt, ist fraglich." Offen seien auch die finanziellen Folgen für Länder und Bund: "Kaum ein Land wird freiwillig eingestehen, dass die Kosten niedriger sind, und dann weniger Geld vom Bund erhalten. Bei den anderen Ländern ist die Frage, wer die Kosten übernehmen wird."
In München hat man bereits vor zwei Jahren die Regelsätze gestaffelt - allerdings nicht für Hartz-IV-Empfänger, sondern in der Grundsicherung, das heißt für Rentner und Erwerbsgeminderte. Hier ist eine solche Differenzierung den Ländern erlaubt. In München erhalten die Bedürftigen deswegen, berechnet nach einem Gutachten, 384 Euro im Monat statt 359 Euro (plus Miete). "Wir hätten es gerne auch bei Hartz IV gemacht, aber das ist nicht zulässig", sagte Isolde Detterbeck vom Sozialreferat München. Entsprechende Mehrkosten hätte die Stadt übernommen.