Alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Informationen sollen in der Datenbank hinterlegt werden. Das ist im Jahressteuergesetz vorgesehen, dass am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Möglich wird die Datensammlung durch die Einführung einer einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer.
Bereits seit dem 1. Juli erhält jeder Steuerzahler eine Steuernummer - selbst Babys werden nummeriert. Daten von rund 82 Millionen Bundesbürgern müssen dazu abgeglichen und neu codiert werden. Gemeldet werden sie von den rund 5500 Einwohnermeldeämtern an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Dieses soll die Informationen abgleichen und sicherstellen, dass niemand zwei Nummern bekommt und schließlich die neuen elfstelligen Kennungen vergeben, die die alten Steuernummern mit den zwölf Ziffern ablösen sollen.
Künftig müssen die Bürger ihre Steuernummer immer angeben, wenn sie den Finanzbehörden etwas mitteilen, Erklärungen oder Mitteilungen abgeben. Gespeichert werden Name und Künstlername, akademischer Grad, Geburtstag und -ort, das Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zuständige Finanzbehörde und bei Verstorbenen auch der Sterbetag. In der noch einzurichtenden Zentraldatei werden auch Daten zur Religionszugehörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen gespeichert.
Datenschützer und Wirtschafsverbände beobachten die Datensammelwut mit Skepsis. Die Wirtschaftsverbände fürchten, dass auch andere Behörden auf die Daten zugreifen könnten. Mangels konkreter Zugriffsregelungen sei dies nicht ausgeschlossen, schreiben die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme aus der die "Berliner Zeitung" zitiert. Die Datenschützer monieren, dass auch die Religionszugehörigkeit gespeichert wird.
Ab 2011 soll die bisherige Lohnsteuerkarte Geschichte sein. Zur Berechnung der Lohnsteuer sollen Arbeitgeber dann auf die Daten zurückgreifen können. Doch zuvor muss die Durchnummerierung zum Abschluss gebracht werden.
Wann genau jeder Bürger jenen Brief mit seiner neuen Nummer bekommt, steht noch nicht fest. Vor Jahresende könnten die ersten Briefe verschickt würden, hieß es bsiher im Finanzministerium. Bis Ende 2008 soll die Aktion abgeschlossen sein. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben bereits einheitliche Identifikationsmerkmale wie die sogenannte Taxpayer Identification Number (Tin).
Der Fiskus will mit der Nummer unter anderem den Sprung in die komplette elektronische Datenverarbeitung schaffen. Bisher bekommen Bürger im Laufe des Arbeitslebens immer wieder eine neue Steuernummer - wenn sie von einem Bundesland in das andere umziehen. Damit sei es künftig vorbei, denn die künftige Kennung soll die Deutschen - ähnlich wie die Sozialversicherungsnummer in den USA - ein ganzes Leben lang begleiten und erst 20 Jahre nach ihrem Tod gelöscht werden. Künftig würden hoch qualifizierte Finanzbeamte nicht mehr damit beschäftigt sein, Nummern umzutragen, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Damit würden Kapazitäten frei.
Der Bund der Steuerzahler warnt, das Steuergeheimnis könne ausgehöhlt werden, da nicht klar geregelt sei, welche öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen künftig Zugriff auf die Nummer hätten. "Durch die Einführung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer wird die Grundlage für eine zentrale Speicherung aller Daten vorbereitet", heißt es in einem Artikel in der Zeitschrift "Der Steuerzahler".
Zwar lasse die Zahlenfolge des elfstelligen Codes allein keine Rückschlüsse auf persönliche Informationen wie beispielsweise den Geburtstag zu. Jedoch könnten mit Hilfe dieser Nummer Informationen verschiedener Behörden zusammengeführt werden. "Es darf nicht zugelassen werden, dass andere Behörden die von der Finanzverwaltung gespeicherten Daten einsehen können", fordert etwa Karl Heinz Däke, der Präsident des Steuerzahlerbundes. "Nicht nur die Finanzämter interessieren sich für die Daten der Bürger, sondern auch Arbeitsagenturen, Wohngeld- oder Bafög-Stellen", warnt die Organisation.
In den Medien kursieren seit Monaten Szenarien, wie die Bürger künftig stärker überwacht werden könnten: So könnten Rentner stärker ins Visier des Fiskus gelangen, weil dieser mit Hilfe eines Datenabgleichs Auskunft über die Höhe der Altersbezüge erhalten könne. Auch Bafög-Empfänger und Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosen- oder Wohngeld müssten damit rechnen, dass die Ämter detailliert über ihre Vermögensverhältnisse Bescheid wüssten. Der Bund der Steuerzahler fürchtet zudem, dass Daten, die bei Kontenabfragen gewonnen werden, mithilfe der neuen Steuernummer abgeglichen werden. Befürworter machen dagegen geltend, künftig könne Steuerhinterziehung besser verhindert werden.