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Merken   Drucken   24.05.2012, 22:00 Schriftgröße: AAA

SPD-Pläne zur Vermögensteuer: Gerecht ist anders

Die Idee einer Wiedereinführung der Vermögensteuer mag populär sein, klug ist sie jedoch nicht. Denn der bürokratische Auffwand ist unabsehbar. Lohnenswerter wäre eine Reform der Erbschaftsteuer.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Oliver Berg
Leitartikel Die Idee einer Wiedereinführung der Vermögensteuer mag populär sein, klug ist sie jedoch nicht. Denn der bürokratische Auffwand ist unabsehbar. Lohnenswerter wäre eine Reform der Erbschaftsteuer.

Sie ist auf jeden Fall populär - nach einer Forsa-Umfrage wollen sie 77 Prozent der Deutschen zurück. Denn sie verspricht, das Bedürfnis nach mehr Gerechtigkeit zu stillen. Und das ist bekanntermaßen nach fünf Jahren Finanzkrise nicht geringer geworden. Also her mit der guten alten Vermögensteuer! Sagen die SPD-geführten Bundesländer und haben jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiederbelebung der 1997 ausgesetzten Steuer gebastelt.

Das ist auch deshalb populär, weil es kaum mehr vermittelbar ist, dass öffentliche Infrastruktur wie Freibäder oder Büchereien kaputtgespart werden muss, während die deutschen Privatvermögen neue Rekordstände erreichen. Die Gesetzesinitiative hat zwar erst mal keine Chance, eine Mehrheit im Bund zu finden, aber zur Profilschärfung dient so was allemal - genauso wie ähnlich lautende Äußerungen von SPD, Grünen und Linken, dass doch die Reichen nun mal zur Kasse gebeten werden müssen.

Es gibt da nur ein Problem: Die Vermögensteuer ist ein denkbar ungeschickter und ineffizienter Weg - und zwar für alle Ziele, die angeblich damit erreicht werden könnten, heißen die nun "mehr Gerechtigkeit" oder mehr Einnahmen für die öffentliche Hand.

Da ist zum einen das gar nicht triviale Problem der Bewertung von Vermögen. Letzteres besteht eben nicht nur aus leicht beziffer- und kontrollierbaren Geldbeträgen auf Bankkonten, sondern auch aus Immobilien- und Aktienbesitz, Ansprüchen aus Lebensversicherungen und Rentenverträgen, Kunst, Schmuck, Edelmetallen oder Betriebsvermögen.

Für die Bemessung der Erbschaftsteuer muss das zwar gelegentlich auch alles erfasst werden, aber der Erbfall ist dann doch nicht ganz so häufig. Für eine regelmäßige Vermögensbesteuerung dagegen bräuchte es einiges mehr an Ressourcen in der Finanzverwaltung, als die SPD-Länder glauben machen wollen. Selbst eine auf 11,5 Mrd. Euro gehebelte Vermögensteuer steht in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand.

Aber auch dem Gerechtigkeitsgedanken wäre mehr gedient, wenn Politiker nicht auf die Verlockung hereinfallen, nur deshalb zuzugreifen, weil manche Bürger mehr haben als andere. Zumal es sich in der Regel um bereits versteuertes Einkommen handelt, das da zu Vermögen wurde. Besser ist es, vor allem mal alle Einkommensarten gleich zu behandeln und nicht Kapitalerträge durch die Abgeltungsteuer zu privilegieren.

Wer dann die Vermögensverteilung tatsächlich noch für veränderungswürdig hält, sollte sich lieber intensiver mit einer Reform der Erbschaftsteuer beschäftigen, also mit der Frage, wann sich große Vermögen unverdient konzentrieren. Allein bis 2020 werden rund 2600 Mrd. Euro in Deutschland vererbt. Viele werden da wenig, wenige aber sehr viel bekommen.

  • Aus der FTD vom 25.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 25.05.2012 13:12:36 Uhr   Florian Greiner: teils - teils

    Die Ausführungen zur Vermögenssteuer sind zutreffend und werden von jedem Finanzbeamten so bestätigt werden. Sehr ärgerlich, dass gerade in Steuergesetzte oft mehr Lobby als Logik einfließt.

    Es steht zu befürchten, dass es sich bei der Diskussion über die Besteuerung von Kapitalerträge ähnlich verhalten wird. Die Besteuerung mit dem Abgeltungssteuersatz iHv 25 % soll eine Gleichstellung von Einzel/Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften bewirken. Bei Letzteren findet auf Unternehmensebene bereits eine Ertragsbesteuerung mit rd 30% statt. Die Ausschüttung an den Anteilseigner wird dann mit weiteren 25 % besteuert, so dass insgesamt eine Besteuerung von ca. 47,5 % erfolgt. Dem steht eine Spitzensatzbesteuerung bei Einzel/Personenunternehmen von ca 45 % gegenüber. Eine Erhöhung der Steuer für Kapitalerträge´, diskutiert werden ja gerade 35 %) führt somit zu einer deutlichen Schlechterstellung der Kapitalgesellschaft. Wenn das Volkes/Gesetzgebers Wille ist mag das in Ordnung sein, man muss es nur wissen....

  • 25.05.2012 10:54:19 Uhr   ToMo: Zinsen
  • 25.05.2012 10:17:37 Uhr   a.s.: zwei maßstäbe ?
  • 25.05.2012 09:58:49 Uhr   Philosoph: Wieviel Steuern soll der Staat einnehmen?
  • 25.05.2012 08:36:32 Uhr   alberich: Ziemlich undifferenziert
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