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Merken   Drucken   25.04.2006, 22:51 Schriftgröße: AAA

SPD will Reichensteuer auch von Unternehmen kassieren  

Die geplante Reichensteuer und die Abschaffung der Pendlerpauschale für kurze Arbeitswege werden zum Streitthema in der großen Koalition. Der Konflikt entzündet sich an der Frage, wie die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen beide Vorhaben auszuräumen sind. von Jens Tartler, Berlin
Die SPD will die Reichensteuer zur Not auch ohne Schonung der gewerblichen Einkünfte durchsetzen, die Union ist dagegen. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sagte: "Es ist gar keine Frage, dass die SPD an der Reichensteuer festhält. Wenn es mit einer Privilegierung der gewerblichen Einkünfte nicht geht, dann eben ohne." Unions-Fraktionsvize Michael Meister hielt dagegen: "Wir werden mit Sicherheit keiner zusätzlichen Belastung der gewerblichen Einkünfte zustimmen."
Der Streit ist entstanden, weil die Experten im Bundesfinanzministerium Zweifel haben, dass es mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, gewerbliche Einkünfte von der geplanten Anhebung der Einkommensteuer für hohe Einkommen ab 2007 auszunehmen. Betroffen von der Reichensteuer sind Steuerzahler mit nicht-gewerblichen Einkünften von 250.000 Euro im Jahr (500 000 Euro für Verheiratete). Ab dieser Schwelle soll der Spitzensatz der Einkommensteuer 45 statt 42 Prozent betragen.
Koalitionsrunde für Montag geplant
Mit dem Thema muss sich am kommenden Montag eine Koalitionsrunde befassen. Während die SPD keine Kompromissmöglichkeit sieht, schlägt Meister zwei Optionen vor, um das Problem zu lösen: Erstens könnte die Einführung der gesamten Reichensteuer auf 2008 verschoben werden. Dann soll ohnehin die große Unternehmensteuerreform greifen, die dann auch die gewerblichen Einkünfte von Personenunternehmern erfassen würde. Zweitens könnte die Bundesregierung die Änderung zwar 2007 umsetzen, dann aber alle Gewinneinkünfte privilegieren - sowohl unternehmerische als auch Kapitaleinkünfte. Das wäre nach Meisters Einschätzung verfassungsfester als die bisher geplante Unterscheidung zwischen gewerblichen Einkünften und anderen Einkommensarten.

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