Teile eines Computer-Codes einer Spionagesoftware
In allen fünf Fällen sei der Einsatz der sogenannten Trojaner richterlich genehmigt gewesen, wie es das Gesetz vorschreibt. Bei den Verfahren in München, Landshut, Nürnberg und Augsburg ging es um Doping, Drogen, Hehlerei und eine Bande von Internetbetrügern, die geschätzt 80.000 bis 120.000 Menschen um eine Summe von insgesamt 10 bis 30 Mio. Euro geprellt haben soll.
Am Montag wurde bekannt, dass das umstrittene Spähprogramm, mit dem Behörden die Computer von Verdächtigen gründlicher ausforschen können als bekannt, aus Bayern stammt. Der Chaos Computer Club (CCC) bemängelt, dass die Software grundsätzlich mehr Kontrolle und Einsicht auf den infizierten Rechner zulasse, als für die Überwachung von Onlinetelefonaten eigentlich nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte für den Einsatz von solchen Spähprogramm 2008 sehr enge Grenzen gesetzt. Der CCC sieht in dem Programm daher einen Rechtsbruch.
"Nur, was absolut nicht die Privatsphäre und den Kernbereich berührt, darf überhaupt an Technik entwickelt werden", sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dem Sender N24. Dafür zuständig sein könnte nach Ansicht der Ministerin und bayerischen FDP-Chefin eine zentrale Stelle, "ob das nun ein TÜV ist oder ein Kompetenzzentrum oder ob es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist". Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte zuvor einen "Software-TÜV" und ein Prüfsiegel für behördliche Spionageprogramme gefordert.