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Merken   Drucken   11.10.2011, 13:08 Schriftgröße: AAA

Spionage-Software: Mehrere Bundesländer räumen Trojaner-Einsatz ein

Nicht nur Bayern durchleuchtet Computer mit Späh-Software. Andere Länder setzen sie zum Mithören von Internettelefonaten ein. Es soll aber alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert eine Art TÜV für die behördlichen Trojaner.
Mehrere Bundesländer haben Software zur Überwachung von Internettelefonaten eingesetzt. Alle betonen, dass sich die Ermittler genau an richterliche und gesetzliche Vorgaben gehalten hätten. Doch der aus Bayern bekannt gewordene Fall, in dem die Software auch Screenshots vom Bildschirm des Verdächtigten machte, heizt die Diskussion über den Umgang mit dem Staatstrojaner an - im Kern steht die Frage, ob sich Ermittler an die strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben halten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürwortete einen "Software-TÜV" für behördliche Spionageprogramme.
Bayerische Ermittler setzten nach Angaben des Landesinnenministeriums vom April bislang fünf Mal Spionagesoftware ("Trojaner") ein. Damit überwachten sie nicht nur E-Mails und Internettelefonate, sondern nahmen auch Zehntausende von Bildschirmfotos auf. Rekord waren in einem der Ermittlungsverfahren 29.589 solcher Screenshots.
Teile eines Computer-Codes einer Spionagesoftware   Teile eines Computer-Codes einer Spionagesoftware
In allen fünf Fällen sei der Einsatz der sogenannten Trojaner richterlich genehmigt gewesen, wie es das Gesetz vorschreibt. Bei den Verfahren in München, Landshut, Nürnberg und Augsburg ging es um Doping, Drogen, Hehlerei und eine Bande von Internetbetrügern, die geschätzt 80.000 bis 120.000 Menschen um eine Summe von insgesamt 10 bis 30 Mio. Euro geprellt haben soll.
Am Montag wurde bekannt, dass das umstrittene Spähprogramm, mit dem Behörden die Computer von Verdächtigen gründlicher ausforschen können als bekannt, aus Bayern stammt. Der Chaos Computer Club (CCC) bemängelt, dass die Software grundsätzlich mehr Kontrolle und Einsicht auf den infizierten Rechner zulasse, als für die Überwachung von Onlinetelefonaten eigentlich nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte für den Einsatz von solchen Spähprogramm 2008 sehr enge Grenzen gesetzt. Der CCC sieht in dem Programm daher einen Rechtsbruch.
"Nur, was absolut nicht die Privatsphäre und den Kernbereich berührt, darf überhaupt an Technik entwickelt werden", sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dem Sender N24. Dafür zuständig sein könnte nach Ansicht der Ministerin und bayerischen FDP-Chefin eine zentrale Stelle, "ob das nun ein TÜV ist oder ein Kompetenzzentrum oder ob es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist". Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte zuvor einen "Software-TÜV" und ein Prüfsiegel für behördliche Spionageprogramme gefordert.
Nicht nur Bayern hörte Internettelefonate ab. Mehrere Bundesländer teilten mit, ebenfalls Trojaner für die Quellen- TKÜ verwendet zu haben. In Baden-Württemberg kam dabei nach Angaben des Innenministeriums eine Basisversion der in Bayern genutzten Software zum Einsatz. Diese sei aber in allen Fällen so programmiert worden, dass sie der richterlichen Anordnung entspreche, teilte das Innenministerium mit. Nach der Kritik an der Spionage-Software habe man den Einsatz gestoppt.
Auch Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg erklärten, Trojaner für die Quellen-TKÜ verwendet zu haben. Die Innenministerien und Ermittlungsbehörden betonten, dass dabei immer gesetzliche und richterliche Auflagen eingehalten worden seien.

Teil 2: Bayern sieht keine Verstöße

  • FTD.de, 11.10.2011
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