Die Koalition kommt Arbeitgebern beim geplanten Gesetz zum Schutz persönlicher Daten von Angestellten entgegen. Zwar soll die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern, die in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen sorgte, verboten bleiben. Allerdings gingen Union und FDP auf Forderungen der Wirtschaft ein, per Betriebsvereinbarung die Rechte von Mitarbeitern einschränken zu können. "Wir sind im Prinzip durch", sagte der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), der FTD.
Damit soll erstmals per Gesetz festgelegt werden, welche Informationen Arbeitgeber über ihre Mitarbeiter sammeln dürfen. Die Auswirkungen des Projekts sind enorm, betrifft es doch mehr als 30 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Seit mehr als einem Jahrzehnt verlangen Datenschützer klare Vorschriften, was am Arbeitsplatz an Kontrollen und Überwachung durch den Arbeitgeber erlaubt ist. Doch weder Rot-Grün noch der Großen Koalition gelang das Gesetz. Lange hat sich auch Schwarz-Gelb daran die Zähne ausgebissen. Die Interessenlagen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind einfach zu verschieden.
Im kontroversen Punkt der heimlichen Ausspähung soll es bei einem konsequenten Verbot bleiben. "Heimliche Bespitzelungen mit Videotechnik wird es künftig am Arbeitsplatz nicht mehr geben", sagte FDP-Berichterstatterin Gisela Piltz der FTD. Damit bleibt der Protest des Einzelhandels ungehört, der in begründeten Verdachtsfällen auch heimliche Aufnahmen für nötig hält.
Konzilianter zeigt sich die Koalition dagegen bei Betriebsvereinbarungen oder persönlichen Einwilligungen. Dabei wird in Kauf genommen, dass dem Arbeitnehmer auch Nachteile entstehen können. Das hatte der Regierungsentwurf ursprünglich nicht vorgesehen. Die Koalition will das nun erlauben. "Doch gewisse rote Linien dürfen dabei nicht überschritten werden", betonte Frieser. So dürfe auf diese Weise nicht doch die heimliche Videoüberwachung eingeführt werden. Diese bleibe verboten. Extra hohen Schutz sollen auch Beschäftigte in der Probezeit erfahren. "Abgenötigte Einwilligungen gehören endlich der Vergangenheit an", so Piltz. Und für Bewerber gilt laut Frieser: "Was die nicht freiwillig hergeben, ist tabu."
Die Koalition will außerdem Datenscreenings erlauben - allerdings nur in Verdachtsfällen und anonymisiert. Dabei geht es beispielsweise darum, Kontonummern von Lieferanten mit denen von Mitarbeitern abzugleichen, um möglichen Betrug aufzudecken. "Durch die strikte Vorgabe konkreter Kriterien bleiben flächendeckende Screenings, wie schon in der Vergangenheit, rechtswidrig", so FDP-Politikerin Piltz. Zudem will die Koalition den Datenaustausch innerhalb internationaler Unternehmen erleichtern. Dazu soll ein "Konzernprivileg" geschaffen werden, mit dem die Töchter eines Großunternehmens einfacher Daten austauschen können.
| Zeitplan der Koalition |
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| Hängepartie Schon im November 2010 beschloss das Bundeskabinett einen ersten Gesetzentwurf für den besseren Arbeitnehmerdatenschutz. Dann bissen sich die Parlamentarier in der komplizierten Materie fest. Nach dem Durchbruch am Donnerstag soll der Kompromiss nun schnell im Innenausschuss verabschiedet werden. |
| Inkrafttreten Wirksam werden könnte das Gesetz Ende dieses Jahres oder Anfang 2013. |