Der Schritt erfolgt allerdings verspätet nach monatelanger Verzögerung. Denn die vor zweieinhalb Jahren beschlossene dritte EU-Geldwäscherichtlinie sollte eigentlich schon seit Dezember 2007 Gesetz sein. Die Bundesregierung begründet die Verspätung mit den "sehr komplexen Regelungen". Auch andere EU-Staaten seien in Verzug.
Mit der Verabschiedung der Richtlinie schloss die Bundesregierung eine für sie peinliche Lücke bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Im Zuge der aktuellen Steueraffäre hatte Deutschland nämlich auch Liechtenstein aufgefordert, diese EU-Vorgaben rasch umzusetzen. Mit dieser Forderung konfrontierte Berlin auch den Ministerpräsidenten des Alpenstaats, Otmar Hasler, bei seinem Besuch in der vergangenen Woche. Erst auf Nachfrage musste die Bundesregierung einräumen, dass sie die Richtlinie selber noch nicht umgesetzt hatte. Das Fürstentum bezeichnete daraufhin die Forderung mit Blick auf die Verzögerungen in Berlin als "skurril".
Gemäß der Richtlinie müssen Bargeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 Euro künftig registriert werden. Bisher waren im Wesentlichen nur Banken und Finanzdienstleister verpflichtet, Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen und den Behörden verdächtige Fälle zu melden. Nun sind auch andere Akteure auf diesem Gebiet wie Steuerberater und Rechtsanwälte gefordert. Die Richtlinie sieht vor, dass die Betroffenen nicht nur die Identität ihrer Kunden überprüfen, sondern auch jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung den Behörden melden müssen.